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Kies-Gegner reichen Petition beim Staatsrat ein

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«Hiermit ersuchen wir Sie, den am 30. September 2013 vom Gemeinderat von Tentlingen getroffenen Entscheid zugunsten des Kiesabbauprojekts Räbhalta-Fahlo (…) auf seine Gesetzmässigkeit und seine Angemessenheit hin zu überprüfen und im Falle eines negativen Ergebnisses für ungültig zu erklären.» Mit diesen Worten richtet sich der Verein Zukunft Tentlingen an die Kantonsregierung.

Der Verein hält fest, dass der Gemeinderat von Tentlingen das Kiesabbauprojekt trotz Widerstand aus der Bevölkerung mit positiver Begutachtung an den Kanton weitergereicht habe. In einer Petition hätten sich 295 Bürger gegen das Projekt ausgesprochen, und in der Konsultativabstimmung, die am 22. September stattgefunden hatte, habe sich eine Mehrheit ebenfalls negativ zur von der Vigier AG geplanten Kiesgrube geäussert. «Die Ereignisse lassen nur den Schluss zu, dass der Gemeinderat von Tentlingen zu keinem Zeitpunkt die Absicht hatte, die Interessen seiner Bürger bei der Entscheidung über das Kiesgrubenprojekt zu berücksichtigen.»

Der Verein schreibt auch, dass im Kanton Freiburg die Bürger bei der Raumplanung zu wenig Mitspracherecht hätten. Er fordert, dass der Staatsrat ein Postulat der Grossräte Markus Ith und Didier Castella, das mehr Mitspracherecht fordert, beachtet.

«Wir erwarten nun, dass der Staatsrat kontrolliert, dass bei der Beurteilung des Kiesgruben-Dossiers im Raumplanungsamt alles mit rechten Dingen zu- und hergeht», sagte André Schorro, Präsident des Vereins, gegenüber den FN.

Mit einer Petition können sich Einzelpersonen oder Gruppen an die Exekutive oder Volksvertretungen richten. Der Staatsrat ist nun verpflichtet, die Petition zur Kenntnis zu nehmen, jedoch nicht, diese zu beantworten. mir

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