Am 6. Juni könnten Veranstaltungslokale aufgehen. Doch die Bedingungen für eine Wiedereröffnung sorgen dafür, dass sich manch ein Betreiber gut überlegen muss, ob er öffnen soll. Für Nachtclubs und Bars ist vor allem die Sperrstunde um Mitternacht ein Hindernis – dann, wenn sie ihren Hauptumsatz machen. Konzertlokalen, die sowieso im Juni in die Sommerpause gehen, bringt die Lockerung zudem vorerst nichts. Und die Kinos machen zwar auf, können aber kaum neue Filme zeigen. Bezüglich der Schutzmassnahmen sind zudem noch viele Details offen, wie Anya della Croce vom Dachverband für Musikclubs und -festivals sagte. Sie erwartet vom Bund eine Klärung. Etwa dafür, ob die Platzregel von vier Quadratmetern pro Person noch gilt.
rsa
Berichte Seite 3
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