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Kirchenstatut kommt vors Volk

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Nachdem die Delegierten der katholischen kirchlichen Körperschaft (kkK) bereits am 16. Juni 2012 einem Dekret zur Teilrevision zugestimmt hatten, verabschiedeten sie an der Plenarsitzung vom Samstag nun eine revidierte Version des Dekrets, welche am 9. Juni dieses Jahres definitiv den katholischen Stimmberechtigten des Kantons zur Annahme vorgelegt wird.

Wichtiges Gerichtsurteil

Der Grund, weshalb eine Überarbeitung der Teilrevision überhaupt nötig war, liegt in einem am 3. August 2012 veröffentlichten Gerichtsurteil. Das Bundesgericht hatte damals zugunsten einer Klägerin entschieden, die aus der Kirche als staatsrechtliche Organisation austreten, zugleich aber katholischen Glaubens bleiben wollte. Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) um Staatsrätin Marie Garnier wies die Körperschaft deshalb darauf hin, dass der Punkt Kirchenaustritte in der Teilrevision des Kirchenstatuts – gerade vor dem Hintergrund des Bundesgerichtsentscheids – angepasst werden müsse. Auch die vom Exekutivrat der kkK beauftragten juristischen Experten Beat Renz und Philippe Gardaz sprachen sich für eine Formulierung aus, die es erlaube, dem Gerichtsentscheid Genüge zu tun und die formalen Anforderungen an eine Austrittserklärung zu regeln. Walter Buchs, der zusammen mit einer Spezialkommission das Dekret überarbeitet hatte, bezeichnete die revidierte Version als «wahrhaft salomonisch» und präsentierte eine klug formulierte Lösung, die den Begriff «Austritt aus der Kirche» vermeidet und explizit nur von der Organisation spricht.

Mehr Budgettreue

Die Rechnung der kkK für das Jahr 2012 konnte – obwohl im Dezember ein ausserordentlicher Beitrag von 73 125 Franken zugunsten des finanziell schlecht aufgestellten Bistums gesprochen worden war – bei einem Gesamtertrag von 6,762 Millionen Franken mit einem Ertragsüberschuss von 64 000 Franken abgeschlossen werden. «Grund für das positive Resultat», erklärte Exekutivrat Guy Rossier, «ist zum einen die Auflösung einer Einlage von 445 000 Franken aus dem Ertragsüberschuss von 2010 und zum anderen Minderauslagen bei Lohn- und Sozialkosten, weil budgetierte Stellen nicht oder nur teilweise besetzt waren.»

Die Geschäftsprüfungskommission und die Delegierten nahmen die Rechnung bei einer Enthaltung an, mahnten die katholische kantonale Kirche aber, besser auf die Ausgaben zu achten, um zukünftige Finanzreferenden zu vermeiden. Einige Stimmen aus der Versammlung wünschten sich darüber hinaus eine transparentere Rechnungsführung.

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