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Kirchliche Körperschaft legt Statut dem Volk vor

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Freiburg Die katholische kirchliche Versammlung hat am Samstag das Dekret über die Teilrevision des Kirchenstatuts in zweiter Lesung angenommen. Die Volksabstimmung soll am 25. November stattfinden. Die rasche Behandlung habe die Beteiligten verblüfft, erläuterte Hans Rahm, katholischer Informationsbeauftragter für Deutschfreiburg. Gegenüber der ersten Lesung gab es keine grösseren Veränderungen, mehrere Änderungsanträge wurden abgelehnt.

So wird kurz zusammengefasst in Zukunft von den 60 Pfarreidelegierten und den 30 pastoralen Delegierten verlangt, dass sie Wohnsitz im Kanton haben. Der Errichtung der Seelsorgeeinheiten auf pastoraler Ebene soll an verschiedenen Orten im revidierten Kirchenstatut Rechnung getragen werden. Ein Administrationsrat der Seelsorgeeinheit wird die gemeinsamen Aufgaben der betroffenen Pfarreien erledigen. Die Wahl der sechzig Pfarreidelegierten in die kirchliche Versammlung wird vereinfacht. Und der Finanzausgleich unter den Pfarreien wird neu geregelt.

Pfarreiregister beschlossen

Ausserdem wurde das Reglement über die Führung der Pfarreiregister diskutiert und angenommen. Das Grundelement ist eine kantonale Informatikplattform für die Pfarreiregister. Die Pfarreien haben nach dem Kirchenstatut die Pflicht, ein Mitglieder-, ein Stimm- und ein Register der Steuerpflichtigen zu führen. Der Exekutivrat und der Registervorsteher haben keine Einsicht in die Personendaten. Die Verteilung der Daten auf die Pfarreien wird vom Registervorsteher überwacht.fca

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