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Kleberstreit:Beschwerden gegen die Freiburger Nach

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Kleberstreit:Beschwerden gegen die Freiburger Nachrichten vor dem Presserat

Christoph Schütz hat wegen Artikeln der Freiburger Nachrichten im Zusammenhang mit dem Kleberstreit (siehe auch obiger Artikel) Beschwerden beim Schweizer Presserat eingereicht. So bemängelte er im Herbst letzten Jahres, die FN hätten Tatsachen entstellt und den Inhalt des Artikels später nicht berichtigt. Zudem hätten die FN ihn vor der Veröffentlichung des Textes anhören sollen. Darauf hatte die Redaktion verzichtet; sie zitierte im Text nur aus dem neuesten Kleber, den Schütz in Freiburg aufgehängt hatte.

Vor kurzem nun veröffentlichte der Presserat seinen Entscheid: Die FN hätten weder Tatsachen entstellt noch die Wahrheitspflicht verletzt. Die Zeitung habe auch keine sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigung erhoben. Hingegen hätten die FN angesichts der erhobenen Vorwürfe Christoph Schütz anhören müssen, rügte der Presserat.

Bereits vor gut einem Jahr war Schütz ebenfalls an den Presserat gelangt. Auf diese Beschwerde ist der Presserat nicht eingetreten; im umstrittenen Artikel verletzten die FN die berufsethische Wahrheitspflicht nicht, und sie hätten auch keine wesentlichen, für das Verständnis des Publikums unabdingbaren Informationen unterschlagen, beschied der Presserat damals. njb

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