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Kleinbösingen setzt sich für Tempo 60 bis zur Gemeindegrenze ein

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Aus Sicherheitsgründen soll auf der Staumauer beim Schiffenensee die maximale Geschwindigkeit von 80 auf 60 Stundenkilometer reduziert werden. Im Dezember publizierte das kantonale Tiefbauamt eine entsprechende Verfügung. Die Gemeinde Kleinbösingen reichte daraufhin Beschwerde ein. Diese richtet sich jedoch nicht gegen die Temporeduktion auf der Staumauer. Vielmehr will die Gemeinde, dass die Tempolimite auch im Abschnitt der Hauptstrasse zwischen der Staumauer und der Gemeindegrenze gilt. Nun hat das Kantonsgericht sein Urteil bekannt gegeben: Das Tribunal tritt nicht auf die Beschwerde ein, «da diese über das Anfechtungsobjekt hinausgeht», ist im Urteil zu lesen.

Das Kantonsgericht anerkennt jedoch, dass das Tiefbauamt der Gemeinde Kleinbösingen eine Antwort schuldig ist. Denn die Gemeinde hatte bereits im Oktober 2017 beim Tiefbauamt beantragt, dass Tempo 60 nicht nur im Bereich der Staumauer, sondern bis zum Kreisel Kleinbösingen gilt.

Beim kantonalen Tiefbauamt war gestern niemand erreichbar, der zu dem Fall Auskunft geben kann. Pascal Udry, Ammann von Kleinbösingen, sieht kaum eine Chance für das Anliegen der Gemeinde. «Wir hatten den Antrag gestellt, weil die Strecke mit Abzweigungen in Gemeindestrassen gefährlich ist und weil sich Anwohner wegen des Strassenlärms bei uns meldeten.» Messungen hätten jedoch ergeben, dass der Lärm im Toleranzbereich sei, «und zum Glück hat es dort keine Unfälle gegeben». Mit dem Tiefbauamt sei die Gemeinde in regem Kontakt, sagt Udry. Beispielsweise bei der Bushaltestelle seien Anpassungen vorgesehen, um die Sicherheit zu erhöhen.

Weitere Schritte seitens der Gemeinde, um Tempo 60 auf dem besagten Abschnitt durchzusetzen, seien vorerst nicht geplant, sagt Udry. «Wir warten jetzt die Antwort des Tiefbauamts ab.»

emu

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 603 2018 5

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