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Kleine Autobeule – Muss ich mit Bonusverlust rechnen?

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ratgeber Versicherung

Autor: Beat Krieger

Kleine Autobeule – Muss ich mit Bonusverlust rechnen?

Ich fuhr beim Rückwärtsfahren in ein parkiertes Fahrzeug. Beim anderen Auto entstand ein kleiner Schaden. Soll ich diesen Schaden meiner Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung melden? Und was passiert mit meinem Bonus? U.S

Grundsätzlich sollten Sie sämtliche Haftpflicht-Schadenfälle – ungeachtet der Schadenhöhe – umgehend ihrer Versicherungsgesellschaft melden. Diese übernimmt anschliessend die Abklärungen und die Schadenbehandlung unter Berücksichtigung der haftpflichtrechtlichen Gegebenheiten (Schadenhöhe, Fahrzeugwert etc.). Ihr Bonus wird dadurch belastet werden.

Sobald der Schadenfall erledigt ist, werden Sie über den bezahlten Schadenbetrag sowie den erlittenen Bonusverlust (Bonusrückstufung) informiert. Sollte die bezahlte Reparaturrechnung kleiner sein als der Bonusverlust, haben Sie die Möglichkeit, der Versicherungsgesellschaft innert 30 Tagen den Reparaturrechnungsbetrag zurückzuvergüten. In diesem Fall wird die Bonusrückstufung korrigiert.

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten eine Bonusschutzversicherung an. Dies hat zur Folge, dass Motorfahrzeug-Haftpflicht-, aber auch Motorfahrzeug-Kaskofälle ohne Bonusrückstufung bezahlt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich bei ihrer Versicherungsgesellschaft über Deckungsumfang und Abschlussmöglichkeit dieser Versicherung zu informieren.

Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung. Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt zu unterschiedlichen Fragen Stellung. Verantwortlich hiefür ist Beat Krieger, Versicherungsexperte und Medienverantwortlicher.

Homepage: www.svvch/vr

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