Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kleine und grosse Gemeinden werden bei Fusionen doch gleich behandelt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Arthur zurkinden

Freiburg Das Kantonsparlament hat am Donnerstag die Ergebnisse aus der ersten Lesung des Gesetzes über die Förderung der Gemeindefusionen vom Dienstag (FN vom 9. Dez.) bestätigt, dies aber erst nach einer mehr als zweistündigen Diskussion und nach einer dritten Gesetzeslesung.

Debattiert wurde vor allem die Frage, ob die 200 Franken pro Einwohner nur bis zu einer Einwohnerzahl von 10 000 gewährt werden. Bestraft würden dabei die Stadt Freiburg, Bulle und Villars-sur-Glâne, die über 10 000 Einwohner haben. Der Staatsrat hatte diese Limite im Gesetzesentwurf vorgesehen, der Grosse Rat folgte aber am Dienstag dem Antrag der parlamentarischen Kommission und sprach sich mit 49 zu 32 Stimmen für eine Gleichbehandlung aller Gemeinden aus. Doch gestern in zweiter Gesetzeslesung kippte das Resultat. Mit 47 zu 45 Stimmen wurde die Finanzhilfe auf 10 000 Einwohner begrenzt. Dies wohl auch, weil zuvor Jean-Louis Romanens (CVP, Sorens) ausgerechnet hatte, dass die Stadt Freiburg sieben Millionen kassieren könnte, auch wenn sie bloss mit Pierrafortscha fusioniert.

Starkes Kantonszentrum

«Nein, wir streben eine Grossfusion mit sechs Gemeinden an», antwortete etwa Erika Schnyder (SP, Villars-sur-Glâne). Sie war nicht die Einzige, die Bedenken hatte, dass bei einer Ungleichbehandlung der Gemeinden diese Grossfusion scheitern könnte. «Der Kanton Freiburg braucht ein starkes Zentrum, damit die Züge zwischen Lausanne und Bern weiterhin in Freiburg halten», meinte Pierre-Alain Clément (SP, Freiburg). «Wir müssen alle Einwohner respektieren, ob sie in der Stadt oder auf dem Land wohnen», hielt Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) fest. «Wir haben ein grosses Interesse daran, dass die Stadt Freiburg und der Kanton als starke Partner in der Hauptstadtregion Schweiz mitmachen», plädierte Christiane Feldmann (FDP, Murten) für eine Lösung, welche die grossen Gemeinden nicht bestraft.

Im Hinblick auf die Volksabstimmung

Die Volksabstimmung über das Fusionsgesetz, die im Mai 2011 wegen der 50 Millionen nötig wird, wurde ebenfalls in die Diskussion eingebracht. So gab Staatsrat Pascal Corminboeuf zu bedenken, dass in Luzern eine Abstimmung verloren ging, weil das Volk die grossen Gemeinden nicht bevorzugen wollte. Anders sah es André Ackermann als Präsident der parlamentarischen Kommission. Er befürchtete, dass die Einwohner der grossen Gemeinden das Gesetz ablehnen könnten, wenn die Finanzhilfe des Staates bei 10 000 Einwohnern aufhört.

Staatsrat als schlechter Verlierer?

In dritter Lesung besann sich der Grosse Rat aber wieder anders als am Morgen: Mit 58 zu 38 Stimmen hob er die Grenze von 10 000 Einwohnern definitiv auf. Somit können die drei grossen Gemeinden bei einer Fusion neun Millionen mehr einkassieren, als der Staatsrat vorgesehen hatte.

Die klare Wende in dritter Lesung mag auch auf eine Aussage des Staatsrates zurückzuführen sein, die im Grossen Rat nicht gut ankam. Laut Pascal Corminboeuf schliesst der Staatsrat nicht aus, dass er bei der Volksabstimmung nicht hinter dem Entscheid des Grossen Rates stehen wird. «Wenn der Staatsrat und der Grosse Rat uneins vors Volk treten, ist dies ein schlechtes Zeichen», meinte er. Dies könnte sich nach seinen Worten auch negativ auf den Ausgang der Volksabstimmung auswirken.

Meistgelesen

Mehr zum Thema