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Klinik statt Gefängnis

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Freispruch vom Vorwurf der Kindstötung

Das Gericht schloss sich mit seinem Urteil den Argumenten an, welche die Verteidigung der Angeklagten vorgebracht hatte. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine symbolische Strafe von sechs Monaten verlangt, die zugunsten einer Behandlung in einer geschlossenen Klinik aufgeschoben werden sollte. Wegen Flucht- und Rückfallgefahr muss die Frau allerdings im Gefängnis warten, bis sie in eine entsprechende Klinik überführt werden kann.

Schwere Psychose

Der Gerichtspsychiater attestierte der in der Schweiz lebenden Thailänderin eine schwere Psychose. Die Angeklagte weise charakteristische Züge paranoider Schizophrenie auf. So leide sie etwa unter Halluzinationen.

Kritik an Klinik

Die Verteidigung plädierte auf Unzurechnungsfähigkeit. Anwalt Pierre Toffel sagte gar, dass das Drama hätte verhindert werden können, wenn «gewisse Stellen korrekt gearbeitet hätten». Damit sprach Toffel die psychiatrische Klinik Marsens an, von wo die Frau vor der Tat geflohen war. Die Klinik habe nicht alles unternommen, um die Frau nach ihrer Flucht wieder zurückzuholen. Dies, obwohl eine erste Diagnose ergeben habe, dass die Frau möglicherweise für sich oder ihr Kind eine Gefahr darstelle.Nach der Flucht aus der Klinik begab sich die Frau zu ihrem Kind und schloss sich mit dem Kleinen ein. Ihre Familie drängte sie, nach Marsens zurückzukehren. Weil die Frau glaubte, das Kind sei vergiftet worden, tötete sie es, um sein Leiden abzukürzen. Anschliessend versuchte sie, sich selber das Leben zu nehmen. sda

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