Freiburg In Freiburger Gaststätten gilt das Rauchverbot noch nicht in diesem Jahr. Das hat der Staatsrat an seiner letzten Sitzung vor Weihnachten entschieden. Zwar setzt er das revidierte Gesundheitsgesetz (Schutz gegen Passivrauchen) auf den 1. Juli 2009 in Kraft. Danach ist das Rauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, verboten. Eine Ausnahme gilt aber für Gaststätten im Sinne des Gesetzes über die Gaststätten und den Tanz, unabhängig von der Patentkategorie. Grund für diese Ausnahme ist das noch fehlende Ausführungsreglement. Darin muss geklärt werden, welche Normen für die Errichtung von Fumoirs gelten.
Laut Gesundheitsdirektorin Anne-Claude Demierre ist Freiburg daran, sich mit den Kantonen Waadt, Wallis und Neuenburg über eine gemeinsame Regelung abzusprechen. Das Ausführungsreglement soll mit dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes stehen. Danach haben die Gastwirte aber noch ein halbes Jahr Zeit für die Realisierung der Fumoirs. Wie der Präsident von Gastro Freiburg, Tobias Zbinden, gegenüber den FN erklärte, rechne er jedoch nicht mit vielen Betrieben, die ein Fumoir errichten werden.
Das Freiburger Stimmvolk bejahte am 30. November 2008 das abgeschwächte Rauchverbot. rsa