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Kompetenzstreit in der Kirchenleitung

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Kompetenzstreit in der Kirchenleitung

Abberufung von Weihbischof Pierre Bürcher

Weihbischof Pierre Bürcher wird ab 1. September nicht mehr verantwortlich sein für die katholische Kirche im Kanton Waadt. Spannungen zwischen dem Weihbischof und dem Verband der katholischen Pfarreien des Waadtlandes haben zu diesem Entscheid geführt.

Von ANTON JUNGO

Seit der Reformation war die Bevölkerung des Kantons Waadt überwiegend reformiert. Noch 1803 machte der Anteil der Katholiken nur rund zwei Prozent aus. 1810 anerkannte ein kantonales Gesetz die Existenz der Katholiken. Die offizielle Kirche war national geprägt, was den Katholiken – mit ihrer universellen Ausrichtung – Schwierigkeiten bei der Integration. 1970 war ein Gesetz verabschiedet worden, das der katholischen Kirche zugestand, alles selbst zu regeln, was die spirituelle Seite betrifft. Es wurde ihr auch das Recht zugestanden, sich selbst zu verwalten.

In der Zwischenzeit ist der Anteil der Katholiken auf 34 Prozent oder 215 400 (Volkszählung 2000) angestiegen. Der Anteil der Protestanten beträgt 38 Prozent. Im Kanton Waadt leben damit am meisten Katholiken der Diözese Lausanne, Genf und Freiburg (LGF), zu welcher auch der Kanton Neuenburg gehört. Mit Wirkung vom 14. September 2003 stellte die neue Kantonsverfassung die katholische Kirche auf die gleiche Stufe mit der protestantischen. Beide sind Gegenstand des öffentlichen Rechtes.

Feilschen um Kompetenzen

Wie Weihbischof Pierre Bürcher gestern anlässlich einer Pressekonferenz erklärte, bestehen seit den Siebziger Jahren Spannungen zwischen dem Verband der katholischen Pfarreien des Waadtlandes, der unter anderem die Finanzen kontrolliert, und dem für den Kanton Waadt zuständigen Bischofsvikariat. Letztlich geht es um die Frage, wer zuständig ist für die Seelsorge und die Ernennung des entsprechenden Personals.

Für Bernard Genoud, Bischof der Diözese LGF, wie auch für Weihbischof Pierre Bürcher, seit 1994 zuständiger Bischofsvikar für den Kanton Waadt, ist es klar, dass die Verantwortung für die Seelsorge und für die Kirche – im Sinne von Glaubensgemeinschaft – beim Bischof liegt. «Es ist der Bischof, der die katholische Kirche leitet. Der Verband der Pfarreien steht im Dienst der Kirchenleitung», betonte der Bischof. Die Diskussionen um diese Zuständigkeiten hätten sich in letzter Zeit an seiner Person kristallisiert, hielt Weihbischof Bürcher seinerseits fest.
Um die Situation zu entkrampfen, hat Bischof Genoud beschlossen, seinen Weihbischof von der Verantwortung für das Bischofsvikariat des Kantons Waadt auf den 31. August hin zu entlasten. Er bleibt weiterhin Weihbischof der Diözese LGF und Mitglied der Schweizerischen Bischofskonferenz. Nach einer Sabbatzeit bis Februar 2005 wird er auf diözesaner Ebene verschiedene Funktionen ausüben. So wird er für Firmungen und Weihen zur Verfügung stehen.

Neue Aufgaben im Auftrag des Papstes

Mit dem gestrigen Datum hat Papst Johannes Paul II. den 59-jährigen Weihbischof Bürcher zum Mitglied der Kongregation für die orientalischen Kirchen ernannt. Diese päpstliche Behörde hat den Auftrag, die Verbindung mit den katholischen, orientalischen Kirchen zu suchen, um deren Wachstum zu fördern und deren Rechte zu sichern. Seit 2001 ist Pierre Bürcher schon Präsident der «Catholica Unio», ein Institut, das seit 1924 die Beziehungen zu den orientalischen Kirchen pflegt und geeignete Massnahmen entwickelt, welche die Einheit der Kirche beschleunigen.

Bischof Genoud hat Generalvikar Rémy Berchier für eine zeitlich befristete Periode zum Verantwortlichen für die katholische Kirche im Kanton Waadt ernannt. Zusammen mit Jacques Pillonel, bischöflicher Delegierter für den Kanton Waadt, soll er zur Beruhigung der Situation beitragen und das Terrain für die Ernennung eines neuen Generalvikars für den Kanton Waadt vorbereiten.

Bischof weist Vorwürfe zurück

Bernard Genoud, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, wehrte sich gestern gegen – ungerechte und nicht zu rechtfertigende – Vorwürfe, dass es im bischöflichen Haus zu sexuellen Belästigungen gekommen sei. Die Vorwürfe waren von einer früheren Mitarbeiterin der bischöflichen Kanzlei erhoben worden.

Wie der Bischof in seiner Erklärung festhielt, wurde im vergangenen Dezember im Rahmen einer Restrukturierung des Diözesan-Gerichts eine Mitarbeiterin entlassen, die die Anstellungsbedingungen nicht mehr erfüllte. Nach ihrer Entlassung habe sie mit Vorwürfen gegen das bischöfliche Haus begonnen. Beim Gleichstellungsbüro beklagte sie sich, sie sei mit E-Mails, mit Frauen verachtendem Inhalt, verletzt worden.

Der Bischof räumte ein, dass in der Tat zwischen den Sekretariatsangestellten Mails mit Witzen aller Art verschickt worden seien. «Einige davon waren tatsächlich von zweifelhaftem Geschmack», betonte er und präzisierte: «Sie hatten aber nichts mit Pornographie zu tun.» Niemand habe sich je darüber beklagt, auch die entlassene Frau nicht. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe habe er die Mails sofort überprüft und gestoppt.
Das Gleichstellungsbüro seinerseits hatte in einem Protokoll, das verschiedenen Medien zuging, festgestellt, dass auch solche Mails eine sexuelle Belästigung darstellen. «Im bischöflichen Haus gab es keine sexuelle Belästigung im üblichen Sinn des Wortes und die Frau habe auch nicht auf solche Vorgänge reagiert», betonte Bischof Genoud. ja

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