Der Grosse Rat hat am Mittwoch, dem Schlusstag der zweitägigen Oktober-Session, zwei Konkordate über die Fischerei im Neuenburger- und Murtensee einstimmig genehmigt. Neu ist, dass ein Berufsfischer sein Patent mit dem erreichten Alter von 65 Jahren nicht abgeben muss, sondern seinen Beruf weiterhin ausüben kann. Andererseits ist das Alter, um ein Berufspatent zu erhalten, auf 50 beschränkt worden. Laut Staatsrat Pascal Corminboeuf soll so dem Nachwuchs eine Chance gegeben werden. Er dachte dabei besonders an die Kinder von Berufsfischern.
Der Grosse Rat hat zudem die erste Lesung des Gesetzes über die amtliche Vermessung begonnen, nachdem er am Vortag das Gesetz über das Grundbuch verabschiedet hatte.
Ein Lotto-Fonds
Die Abgaben für die Durchführung von Lotterien, Lottos und Wetten sind laut Gesetz für kulturelle, soziale und sportliche Projekte einzusetzen. Der Staatsrat hat beschlossen, dass jährlich 1,2 Mio. gleichmässig verteilt werden. Was über diesen Betrag hinaus eingenommen wird, wandert neu in einen Lotterieabgabefonds, der auch zur Finanzierung solcher Projekte dient.