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Konsequenteres Vorgehen gefordert

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Konsequenteres Vorgehen gefordert

Gemeinderäte von Rechthalten und von Brünisried für bessere Bekämpfung des illegalen Hanfanbaus

Nach Ansicht der Gemeinderäte von Rechthalten und von Brünisried werden der illegale Hanfanbau und dessen Nebenerscheinungen im Kanton Freiburg nicht konsequent genug bekämpft. Besser mache es der Kanton Bern.

Von ARTHUR ZURKINDEN

«Wildwest im Sense-Oberland». Mit dieser Überschrift berichteten die FN am 2. Oktober über seltsame Vorgänge in Hanffeldern bei Rechthalten und Brünisried: Diebstähle von Hanfstauden, Prügeleien mit Bewachern der Hanffelder, Gebrauch von Schiesswaffen usw. Wie die Gemeinderäte von Rechthalten und Brünisried nun in einem offenen Brief an den Staatsrat festhalten, wurde die Polizei erst aktiv, als sie von den Hanfbauern selber gerufen wurde.

Mehrmals erfolglos interveniert

«Der Gemeinderat hat im Laufe der Jahre die Entwicklung der Dinge mit Besorgnis verfolgt und schon mehrfach erfolglos bei den kantonalen Stellen (Oberamt, Untersuchungsrichteramt, Staatsrat) interveniert. Anwohner beklagten sich bereits im Jahre 2002 über den penetranten Gestank vor und während der Erntezeit», schreibt der Gemeinderat und weist darauf hin, dass während der grössten Trockenzeit im vergangenen Jahr zwei Hanfbauern illegal Wasser aus dem Galternbach gestaut und abgepumpt und dieses für die Bewässerung der Hanffelder verwendet haben, es der Bevölkerung aber gleichzeitig verboten war, Gärten zu wässern.

Gesindel angezogen

Laut den beiden Gemeinderäten haben die Nebenerscheinungen rund um den Hanfanbau in Rechhalten und den umliegenden Gemeinden dieses Jahr eine neue Dimension angenommen, was zu häufigen Klagen der Bevölkerung geführt habe. «Der vermutet unerlaubt hohe THC-Gehalt lud allerei Gesindel aus verschiedensten Kantonen sowie aus dem angrenzenden Ausland ein, ein paar Stauden zu entwenden», halten sie fest.

«Bauern wiederum bezahlten Bewacher. Diese rasten dann nachts mit Zusatzscheinwerfern den ungebetenen Gästen nach, um diese zu fassen, sie zu verprügeln, auszuziehen und in den Bach zu werfen, wo sie dann von der Polizei aufgesammelt werden konnten. Wenn nötig, wurden auch Schusswaffen eingesetzt, um angeblich auf Reifen zu zielen und die Flucht potenzieller Drogendiebe zu stoppen», schildern die Gemeinderäte die Wildwestzustände im Sense-Oberland. «Dass ein solcher Schuss sein Ziel verfehlen und tödliche Folgen haben könnte, scheint in den THC-Dämpfen der Felder untergegangen zu sein», geben sie weiter zu bedenken.

Welche Auswüchse?

Sie vertreten die Ansicht, dass eine kleine Busse die Hanfbauern wohl kaum gross beeindrucken werde, «wenn sie diese gleich mit dem Gegenwert von ein paar getrockneten Stauden begleichen können».

«Mit welchen Auswüchsen ist aber für die nächsten Jahre zu rechnen?», fragen sich die Gemeinderäte. «Die negative Publicity – heute existieren 28 Webseiten, auf denen Rechthalten mit illegalem Drogenhandel in Verbindung gebracht wird – wird wohl dazu führen, dass mit weiteren Auswüchsen gerechnet werden muss. Es ist doch logisch, dass sich Hanfdiebe künftig organisieren und zur nächsten Erntezeit in Banden anreisen», befürchten sie.

Fragen an den Staatsrat

«Die Bevölkerung von Rechthalten und von Brünisried hat genug von den Auswüchsen. Der Gemeinderat sorgt sich ernsthaft um die Sicherheit der Bevölkerung und den Ruf der Gemeinde. Deshalb hat er beschlossen, die Pachtverträge von Hanfbauern für Gemeindeland nicht zu verlängern, auch wenn derzeit kein Hanf angebaut wird», halten sie im offenen Brief weiter fest und fordern von den kantonalen Behörden tiefgreifendere Massnahmen. Dabei gelangen sie mit folgenden Fragen an den Staatsrat:
l Warum ist ein konsequentes Vorgehen wie im Kanton Bern nicht möglich? (vgl. Kasten)
l Was muss alles passieren, bis diesem Treiben Einhalt geboten wird?
l Wie ist es möglich, dass solchen Hanfbauern noch Subventionen gezahlt werden und der grösste Hanfbauer zudem auf der kantonalen Lohnliste figuriert?
l Wie soll an den Schulen eine glaubwürdige Suchtprävention erfolgen, wenn alleine auf dem Gemeindegebiet von Rechthalten 15 000 m2 Hanf angeblich völlig legal angebaut werden kann?

Staatsrat wehrt sich

Der Staatsrat war am Donnerstag noch nicht im Besitz des offenen Briefs. In einer ersten Stellungnahme gegenüber den FN zeigte sich jedoch Justiz- und Sicherheitsdirektor Claude Grandjean erstaunt über den Vorwurf. Wie er erklärte, führt die Polizei regelmässig Kontrollen durch und erstattet auch häufig Anzeige, womit dann das Untersuchungsamt eingeschaltet werde. «Es kommt sehr häufig zu Beschlagnahmungen», führt er weiter aus und weist auch darauf hin, dass in diesem Jahr mehrere Hanffelder zerstört wurden. «Ich habe schon Vorwürfe hinnehmen müssen, dass wir das Gesetz zu stur interpretieren», gibt er zu verstehen und will nichts davon wissen, in diesem Bereich zu lasch zu sein.
Hanfsünder riskieren Anzeige

Im offenen Brief an den Staatsrat stellen die Gemeinderäte von Rechthalten und Brünisried fest, dass der Kanton Bern bezüglich Hanfanbau konsequenter vorgehe. So hat die Polizei den Untersuchungsrichter (UR) die Hanfbauern zu melden. Dieser eröffnet ein Strafverfahren gegen den Hanfbauer durch Einleitung einer Voruntersuchung und stellt der Kantonspolizei einen Hausdurchsuchungsbefehl aus. Anlässlich der Intervention wird das Hanffeld beprobt und der Landwirt befragt. Bei einem Verstoss wird der Hanfbauer sofort aufgefordert, das Feld unter Aufsicht der Polizei zu vernichten. Geschieht dies nicht, verfügt der UR die Vernichtung des beschlagnahmten Hanfs, ebenfalls unter Aufsicht der Polizei.

Auch im Kanton Freiburg ist die Polizei beauftragt, die Anbauer zu identifizieren, ihre Angaben und die entsprechende Durchführung des angekündigten Gebrauchs zu kontrollieren. Entscheidet sich der Anbauer für eine Sorte Hanf, die nicht im Sortenkatalog aufgeführt ist, riskiert er den Gebrauch des Hanfes als Betäubungsmittel und somit, sich in die Illegalität zu begeben. Die Konsequenzen sind: Reduktion der Direktzahlungen und Eröffnung eines Strafverfahrens, sofern der Anbauer nicht mittels Destillationsvertrag beweisen kann, dass er die Ernte nicht als Droge nutzen wird. Wird ein Strafverfahren eröffnet, werden chemische Analysen vorgenommen. Es können Massnahmen zur Sicherung des Feldes ergriffen werden. az

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