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Konsumenten reagieren auf saftige Strompreiserhöhung der Groupe E

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Autor: REgula Saner

Vergangene Woche bot die Groupe E ihren Kunden Saures an. Der Abonnementspreis beträgt ab dem 1. Oktober neu Fr. 149.09 anstatt Fr. 42.61 wie bisher. Und der Energiepreis pro Kilowattstunde wird durchschnittlich um 1,45 Rappen steigen. Was die Groupe E als «moderate» Tariferhöhung bezeichnet, trifft die Konsumentinnen und Konsumenten aber unter Umständen empfindlich. «Ja, das ist ein Thema», bestätigte Beat Niederhauser, Stellvertreter des eidgenössischen Preisüberwachers, gegenüber den FN auf Anfrage. Rund ein Dutzend Beschwerden aus der Bevölkerung seien bei ihnen eingegangen. Das sei eine ordentliche Anzahl, gemessen daran, dass die Erhöhung nur eine Region betreffe und nicht die ganze Schweiz, so Niederhauser.

Beschwerden prüfen

Da mit dem Inkrafttreten des neuen Stromversorgungsgesetzes (StromVG) seit Anfang Jahr nun nicht mehr der Preisüberwacher, sondern die unabhängige staatliche Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich, ElCom, für die Überwachung der Strompreise zuständig ist, hat der Preisüberwacher die Beschwerden an die ElCom weitergeleitet. Der Leiter der Sektion Preise und Tarife bei der ElCom, Stefan Burri, bestätigte den Eingang der Beschwerden. Eben erst sei auch die Begründung der Groupe E zu den Tariferhöhungen eingegangen. «Nun müssen wir die Unterlagen studieren und entscheiden, wie es weitergeht.»

Konkret geht es um die Frage, ob die Preissteigerung gerechtfertigt ist oder nicht. Grundlage dafür ist wiederum das Stromversorgungsgesetz. Erlaubt sind danach die Abgeltung der effektiven Kosten und ein angemessener Gewinn. Massgebend ist dabei, was unter Wettbewerbs- und nicht Monopolbedingungen möglich wäre, betonte Beat Niederhauser. Angemessen sei durchschnittlich ein Gewinn von fünf bis acht Prozent auf dem eingesetzten Kapital nach Abzug der Steuern.

ElCom könnte Groupe E zurückpfeifen

Sollte die ELCom also zum Schluss kommen, dass die neuen Preise der Groupe E für Kunden, die ihren Stromanbieter nicht frei wählen können, übertrieben sind, könnte die Regulierungsbehörde das Stromunternehmen mit einer Verfügung zurückpfeifen.

Neben der Groupe E hat in diesen Tagen auch die BKW Tariferhöhungen angekündigt. Laut Beat Niederhauser sind dazu bisher nur einzelne Beschwerden eingegangen. Dennoch könnte der «Fall» Groupe E nur der Anfang einer Welle weiterer Beschwerden sein. Denn aufgrund des neuen Stomversorgungsgesetzes und der entsprechenden Verordnung, welche die schrittweise Strommarktöffnung regeln (erste Etappe 1. Januar 2009), müssen die Elektrizitätsunternehmen jeweils bis Ende August ihre Preise den Kunden und der ElCom mitteilen. Noch haben dies nicht alle Unternehmen gemacht.

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