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Kontaktbar-Betreiber vor Gericht

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Wucher, Übertretung des Gesetzes über die Ausübung der Prostitution und Übertretung des Gesetzes über die Spielapparate sind die Straftatbestände, wegen denen sich gestern ein 36-jähriger Mann vor dem Polizeirichter des Sensebezirks in Tafers verantworten musste. Der Beschuldigte, der heute eine Kontaktbar am Bahnhof in Flamatt führt, soll im Sommer 2012 während zweier Monate von zwei aus Ungarn stammenden Prostituierten täglich 100 Franken verlangt haben, auch wenn diese keine Freier hatten und zudem nicht in der Kontaktbar wohnten, sondern in einem Hotel. Der Angeklagte bestritt vor Gericht, dass die Frauen diesen Betrag bezahlen mussten. Denn er habe ihnen zu diesem Zeitpunkt keine Zimmer und somit keine Gegenleistung für die 100 Franken anbieten können. Er gehe davon aus, so der Barbetreiber, dass seine Vorgängerin ihn mit dieser Anklage fertigmachen wollte, um zu verhindern, dass er die Bar eröffnen konnte. Sie stand in Kontakt mit besagten Prostituierten, die keine Bewilligung hatten, um in der Schweiz der Prostitution nachzugehen.

Im Dancing in Düdingen

Dem 36-jährigen Familienvater wird auch vorgeworfen, ein Dancing in Düdingen von Januar bis März 2013 ohne Patent geführt zu haben. Zudem habe er dort vier Prostituierte arbeiten lassen, ohne dass diese im Besitz einer entsprechenden Bewilligung gewesen seien, heisst es in der Anklageschrift. Der Beschuldigte wies auch diese Vorwürfe von sich: Bei einem Treffen mit der Gewerbepolizei und dem Oberamt sei ihm die mündliche Bewilligung für den Betrieb des Dancings erteilt worden. Zudem handle es sich nicht um eine Kontaktbar, sondern um ein Dancing, er habe keine Prostituierten vermittelt. Polizeirichter Peter Rentsch zitierte jedoch Telefongespräche und SMS-Nachrichten, die eine andere Sprache sprechen. «Ich nehme die Blonde», schrieb ein Mann dem Angeklagten und dieser antwortete mit: «okidoki». «Wie viel?», fragte wiederum der Mann. «Das war seine spätere Freundin», verteidigte sich der Angeklagte. Nach einer kurzen Pause entschied Peter Rentsch, das Beweisverfahren zu unterbrechen, weil er bei der Gewerbepolizei und dem Oberamt zusätzliche Informationen einholen müsse.

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