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Kontendaten von 255 UBS-Kunden an die USA auszuhändigen war legal

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Bern Am 18. Februar 2009 hatte die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) die USB angewiesen, ihr die Kontendaten von 255 US-Kunden auszuhändigen. Die Daten lieferte die Finma direkt an die amerikanischen Steuerbehörden weiter. Mit ihrem Vorgehen hebelte die Finma das Schweizer Bankgeheimnis aus. Das Bundesverwaltungsgericht beurteilte die Herausgabe damals als rechtswidrig.

Das Bundesgericht korrigierte gestern diesen Entscheid und befand, die Übergabe der Bankkundendaten sei rechtmässig erfolgt. Der Bundesrat habe der Finma im Dezember 2008 die Befugnis erteilt, das Notwendige zu unternehmen, um eine Anklage der USA gegen die UBS zu verhindern. Eine solche Klage hätte zum Untergang der UBS führen und verheerende Folgen für die Schweiz haben können. Dies sei mit der Herausgabe der Daten verhindert worden.

Mit diesem letztinstanzlichen Urteil zieht die Schweizer Justiz einen Schlussstrich: Schadenersatzklagen gegen die Finma, die UBS oder die Schweiz sind laut Experten nun vom Tisch. ki/BZ

Bericht Seite 15

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