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Kosovar zu 16 Monaten verurteilt

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Als sich der 61-jährige A an einem Novemberabend im Jahr 1999 in den Albanerklub Freiburg begab, dachte er wohl nicht im Traum daran, dass der Abend mit einer Pistolenkugel in seinem Knie enden würde. Die körperliche Verletzung ist das eine, die Auswirkungen auf seine Psyche das andere Übel. Die einzige Schuld, die man ihm vielleicht anhaben könnte, ist, dass er sich an jenem Abend in einen Streit zwischen zwei Mitgliedern der kosovarischen Gemeinschaft einmischte.

Der Schütze, der 33-jährige B, hatte nämlich keinen Groll auf A, sondern auf C, der in der Zwischenzeit verstorben ist. Dieser war damals Patron des Albanerklubs in Freiburg.
Eine Woche vorher hatten die beiden Männer anscheinend eine Auseinandersetzung in den Klublokalen. Nach Alkoholkonsum und einigen Provokationen teilten die beiden Männer einander Ohrfeigen aus. B fühlte sich von C und seinen Freunden beleidigt.

Wie es zum Schuss kam

Um den damaligen Streit zu klären, wurde B von zwei Cousins von C in das Klublokal eingeladen. Weil er sich bedroht fühlte, begab dieser sich mit einer Pistole bewaffnet dorthin. Diese habe er, wie er vor Gericht aussagte, von einem Landsmann gekauft, im Hinblick auf ein Engagement in der UÇK. Als ihn mehrere Personen prügeln wollten, habe er die Pistole gezückt. Es sei ein grosses Durcheinander ausgebrochen, so schilderten gestern vor Gericht mehrere Zeugen die damalige Situation im Saal des Albanerklubs, wo sich zu diesem Zeitpunkt rund 200 Personen aufhielten. Gemäss B habe sich der Schuss von alleine gelöst. Und C habe er an jenem Abend nicht gesehen, nur seine Cousins.

B entledigte sich der Waffe und flüchtete nach Italien, bevor er sich nach Hannover absetzte. Dort fand er die Frau seines Lebens. Der Frischvermählte wurde von der deutschen Polizei im Oktober 2002 festgenommen.
Handelt es sich hier um vorsätzliche Tötung oder war es das Resultat einer Provokation, die bös endete? Dies die zentrale Frage, die sich gestern die Richter am Saanegericht stellten. Die Staatsanwaltschaft forderte dreieinhalb Jahre Gefängnis. Verurteilt wurde B zu 16 Monaten bedingt wegen leichter Körperverletzung, Gefährdung des Lebens und Verstoss gegen das
Waffengesetz. Dazu muss er A 6000
Franken Schmerzensgeld bezahlen. Gerichtspräsident Peter Rentsch erklärte das milde Urteil mit der stabilen Situation des Angeklagten, der heute einer geregelten Arbeit nachgeht.

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