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Kosten kaum kompensierbar

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Kosten kaum
kompensierbar

Ein kantonales Krankenversicherungsamt würde zwar die Gemeinden entlasten, dem Staat würden aber jährlich Kosten von 2,5 Millionen Franken entstehen. Der Staatsrat empfiehlt deshalb dem Grossen Rat eine Motion zur Ablehnung.

Verwaltung der Streitsachen, Kontrolle des Beitritts zur obligatorischen Krankenversicherung und Erteilung der Prämienverbilligung wären Aufgaben, welche von einem kantonalen Amt ausgeführt würden. Nebst Vorteilen in der Organisation würde ein Amt auch eine einheitliche Behandlung der Gesuche und Fälle erlauben. Nicht nur die Gemeinden würden entlastet, auch die Bundesbehörden, Santésuisse und die Versicherer würden davon profitieren, da sie nur noch einen Ansprechpartner hätten anstelle der vielen Gemeinden.

20 Vollzeitstellen

Aufgrund der Organigramme der Krankenversicherungsämter der Kantone Neuenburg und Tessin würde im Kanton Freiburg ein solches Amt aber rund 20 Vollzeitstellen aufweisen, einschliesslich jenes Personals, das heute bei der Kantonalen Sozialversicherungsanstalt die Prämienverbilligungen bearbeitet. Jedenfalls ist der Staatsrat der Ansicht, dass die Einsparungen für die Gemeinden niemals die Kosten eines solchen Amtes (2,5 Mio.) kompensieren würden.

Er weist darauf hin, dass vor allem in kleinen und mittleren Gemeinden die Mitarbeiter, die sich mit der Krankenversicherung beschäftigen, auch andere Dossiers behandeln. Deshalb würden in den Gemeinden nicht entsprechend Personal abgebaut. Zudem gingen die persönlichen Beziehungen zwischen der Gemeindeverwaltung und den Bürgern verloren.

Staatsrat ist bereit,
Gemeinden zu entlasten

Aus diesen Gründen empfiehlt der Staatsrat dem Grossen Rat, die Motion von Damien Piller in diesem Punkt abzulehnen. Der CVP-Grossrat aus Villars-sur-Glâne hat in seinem Vorstoss aber vor allem auf die Probleme hingewiesen, die Gemeinden kennen, wenn die Prämien nicht bezahlt werden. Er schlug vor, dass alle ausstehenden Summen, ob es sich um Prämien, Franchisen, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen usw. handelt, vollumfänglich durch die Subventionen für die Prämienverbilligungen übernommen werden.

In seiner Antwort gibt der Staatsrat zu verstehen, dass er diesem Antrag nur teilweise entsprechen kann. Laut KVG sei es ausgeschlossen, dass ausstehende Kostenbeteiligungen aus den Beträgen für die Prämienverbilligung finanziert werden können.

Nach einer Schätzung des Verbandes der Freiburger Gemeinden belaufen sich die ausstehenden Summen zu Lasten der Gemeinden für 2004 auf insgesamt vier Millionen Franken, wovon die Kostenbeteiligungen zwei Millionen Franken ausmachen. «Somit hätte legaler Weise ein geschätzter Betrag von weniger als zwei Millionen dem Budget 2004 der Kantonsbeiträge für die Prämienverbilligung belastet werden können», hält der Staatsrat weiter fest.

Kostenbeteiligungen als
Sozialhilfeleistungen anerkennen

Der Staatsrat erklärt sich nun in seiner Antwort bereit, das Gesetz bei Gelegenheit zu revidieren, um ausstehende Prämien und Verzugszinsen über die Subventionen für die Prämienverbillung zu decken, um die Gemeinden finanziell zu entlasten.

Was die nicht gedeckten Kosten angeht, also die Kostenbeteiligungen (Selbstbehalt), Franchisen usw., so ist der Staatsrat bereit, sich der Sozialhilfepraxis anderer Kantone anzuschliessen und diese Kosten als Sozialhilfeleistungen zu betrachten. Dabei müsse auch die Verordnung über die Richtsätze für die Bemessung der materiellen Hilfe geändert werden, was auf den 1. Januar 2006 sowieso vorgesehen sei. «Die Finanzlast von zwei Millionen Franken wird auf diese Weise hälftig unter dem Staat und den Gemeinden aufgeteilt, entsprechend dem Sozialhilfegesetz», führt der Staatsrat aus.

In diesem Sinne empfiehlt er dem Grossen Rat, diesen Teil der Motion zu überweisen. Das Kantonsparlament wird am Donnerstag, dem 23. Juni, die Motion behandeln. az

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