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Kostenwahrheit für Grossräte

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3523 Franken. So viel kostet den Staat die Antwort auf eine Motion von Gross- rat Ralph Alexander Schmid (GLP, Lugnorre). Er wollte mit dieser Motion durchsetzen, dass der Staatsrat künftig in seinen Antworten auf parlamentarische Vorstösse angibt, wie viel Zeit das Verarbeiten der Antwort in Anspruch nimmt und welche Kosten dies verursacht.

Zur Beantwortung von Schmids Motion hat der Staatsrat die Generalsekretäre der Direktionen befragt; eine Direktion ging noch mehr ins Detail, bezog alle ihre Verwaltungseinheiten ein und führte Nachforschungen über Kosten von Sachverständigen an. Die aufgewendete Zeit zur Beantwortung von Schmids Motion umfasst die Eröffnung des Dossiers, Organisation von Vernehmlassungen, Kenntnisnahme und Zusammenfassung der Resultate, Vorbereitung eines Berichts sowie der Antwort. Der Staatsrat geht bei seiner Berechnung von einem pauschalen Stundenansatz von 118 Franken aus.

Der Staatsrat hat noch Kosten einiger anderer Vorstösse ermittelt: 5175 Franken für die Antwort auf ein Postulat; 4585 Franken für die Antwort auf eine Motion; einmal 3641 und einmal 1989 Franken für die Antwort auf Anfragen.

Wirkung verfehlt

Mit diesen Beispielen will es der Staatsrat bewenden lassen. Er stellt in seiner Antwort fest, dass Freiburg mit den Kosten im Rahmen anderer Kantone liege, wobei diese variieren. Im Kanton Jura koste eine Antwort auf eine Anfrage 500 bis 750 Franken, im Kanton Luzern 2500 bis 2750 Franken.

Im Jahr 1999 und 2007 habe der Bund bereits Kosten für Parlamentsvorstösse errechnet: 4000 bis 6100 Franken. Sieben Kantone hätten die Pflicht zur Kostenwahrheit von Vorstössen abgelehnt, vier Kantone haben die Kosten während einer gewissen Zeit erhoben. Einzig der Kanton Aargau kenne die gesetzliche Pflicht, die Kosten der Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss systematisch zu erwähnen, hält der Freiburger Staatsrat fest.

Doch selbst diese Praxis im Kanton Aargau hatte nicht den Effekt, den sich wohl Schmid mit seiner Motion gewünscht hatte, so der Staatsrat: «Mit der Erwähnung der Kosten sank die Zahl der parlamentarischen Vorstösse nicht.»

Hauptsächlich aus diesem Grund lehnt es der Staatsrat ab, diese Deklarationspflicht einzuführen. Ob sich die 3523 Franken für Schmids Motion somit gelohnt haben, kann nur er selbst beantworten.

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