Fast drei Jahre nach dem unrühmlichen Ende der Jazz Parade geht das juristische Hickhack zwischen Jean-Claude Henguely, dem Gründer des Festivals, und dem Vorstand, der es zuletzt geführt hatte, weiter. Die Staatsanwaltschaft hatte über mehrere Klagen und Gegenklagen zu entscheiden. Ein Entscheid betraf einen Strafbefehl gegen Henguely wegen versuchter Nötigung, Drohung und Verstoss gegen das AHV-Gesetz, wie Raphaël Brenta, Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte. Jean-Claude Henguely hat gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben, so dass die Angelegenheit vor das Polizeigericht des Saanebezirks kommen wird. Zu neun weiteren Klagen Henguelys hat die Staatsanwaltschaft Einstellungsverfügungen oder Nichteintretensentscheide erlassen. In einigen Fällen hat Henguely Rekurs eingelegt; hier wird das Kantonsgericht entscheiden.
Die Jazz Parade fand 2013 zum 25. und letzten Mal statt. 2014 sollte sie von Freiburg nach Marly umziehen, wurde am neuen Standort aber in letzter Minute abgesagt und musste danach Konkurs anmelden. Seither liegen Jean-Claude Henguely und der Trägerverein im Clinch.