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Kurz, aber intensiv

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CannaBioland-Prozess mit Überraschung

Autor: Von IMELDA RUFFIEUX

Tafers, Mittwoch, 8.30 Uhr: Gerichtspräsident Reinold Raemy und die vier Richterinnen und Richter sind bereit, den zweiten Verhandlungstag im CannaBioland-Prozess in Angriff zu nehmen. Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Inge Waeber, der Anwalt des immer noch in Mittelamerika weilenden Armin Käser sowie der Pflichtverteidiger des zweiten Angeklagten, Jean-Pierre Egger, sind bereit.

«Wir warten noch ein paar Minuten», sagt der Gerichtspräsident, als Jean-Pierre Egger bei Verhandlungsbeginn noch nicht da ist. Sein Pflichtverteidiger zuckt mit den Schultern, er kann auch keine Auskunft über den Verbleib seines Mandanten geben.
8.39 Uhr: Die Tür geht auf, der «Vermisste» tritt ein. Der Gerichtspräsident will das Verfahren sofort wieder aufnehmen. Aber Jean-Pierre Egger hat anderes vor. Er setzt sich erst gar nicht hin, sondern bleibt stehen und unterbricht den Vorsitzenden.
«Es ist etwas passiert, kann ich zehn Minuten mit meinem Anwalt sprechen», fordert er mehr als er fragt. «Fünf Minuten», antwortet Reinold Raemy. Die beiden verlassen den Saal.
8.45 Uhr: Anwalt Pierre-Henri Gapany streckt seinen Kopf in den Gerichtssaal und winkt Markus Meuwly, Anwalt von Armin Käser, hinaus.
8.50 Uhr: «Ich stelle den Antrag, dass das Gesamtgericht in den Ausstand tritt», lässt Jean-Pierre Egger die Bombe kurz darauf platzen. Parteilichkeit, Handeln gegen Treu und Glauben und würdelose Haltung bringt er als Begründung für dieses Begehren vor.
Die Würdelosigkeit, die Jean-Pierre Egger dem Gericht vorwirft, bezieht sich auf einen Zwischenfall, der sich am Dienstag im Gerichtssaal ereignet hatte. In seiner Erregung bei der Klärung der Frage «Was ist Marihuana?» (siehe FN von gestern) liess er das Gesetzbuch vor dem Richterpult auf den Boden fallen. Er nahm es wieder auf und wollte es dem Gerichtspräsidenten auf den Tisch werfen. Dieser machte eine abwehrende Bewegung, so dass das Buch zu Boden fiel – Egger sah in dieser Geste ein Zeichen dafür, wie fahrlässig das Gericht seiner Meinung nach mit Recht und Gesetz umgehe.
Das Gericht habe sich der mehrfachen Nichtbeachtung der Strafprozessordung schuldig gemacht, in dem es verschiedene Anträge und Vorfragen nicht behandelt habe, führt Egger weiter aus. Es habe seine Verteidigungsrechte lädiert und die Bestimmungen eines Strafprozesses mit denjenigen eines Zivilprozesses verwechselt.
Es habe zugelassen, dass der Polizeibeamte, der ihm 1000 Franken aus der Aktentasche entwendet habe, als Anzeiger aussagen könne und dass dieser dabei erst noch keine Sachkenntnis vorweisen müsse, argumentierte er weiter. Den Antrag, einen neuen Ankläger vorzuladen, habe das Gericht abgelehnt. «Das Gericht muss in Ausstand treten, wenn auch nur der Anschein der Voreingenommenheit besteht. Und hier besteht deutlich mehr als nur der Anschein», betont er und verlässt flugs den Saal.
8.55 Uhr: Das Gericht gibt den Parteien die Gelegenheit, sich zu diesem Antrag zu äussern. Inge Waeber fragt sich, wessen Benehmen wohl als würdelos bezeichnet werden müsse, angesichts des Auftretens des Angeklagten. Anwalt Markus Meuwly nimmt den Antrag ohne Erklärung zur Kenntnis.
9 Uhr: Das Gericht zieht sich zurück, um über den Antrag zu beraten.
9.35 Uhr: Reinold Raemy gibt bekannt, dass das Gericht Nichteintreten beschlossen habe, und er setzt das Beweisverfahren fort.
9.50 Uhr: Nachdem die Befragung abgeschlossen ist, wird die Verhandlung auf kommenden Freitag vertagt. Für diesen Tag sind diverse Zeugen vorgeladen. Rechtsanwalt Gapany behielt sich das Recht vor, dass Untersuchungsrichter Carlo Bulletti am Montag nicht nur zu seiner Klage gegen Egger befragt wird, sondern auch zu offenen Fragen in der Überweisungsverfügung.
9.55 Uhr: Sitzungsende.

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