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La Pila: Bundesgericht heisst den Rekurs der CFR Properties AG gut

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Eine Finanzgarantie von 25,5 Millionen Franken sollte die CFR Properties AG für die Sanierung der Deponie La Pila leisten. Dieser Ansicht war die kantonale Baudirektion, als sie über die fällige finanzielle Garantieleistung entschied. Das Bundesgericht hat nun aber eine Beschwerde des Unternehmens gutgeheissen. 

Im Dezember 2019 war das Kantonsgericht zum Schluss gekommen, dass das Unternehmen Condensateurs Fribourg für die Verschmutzung der ehemaligen Deponie La Pila verantwortlich ist. Aus diesem Grund wollte die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) das Nachfolgeunternehmen CFR Properties AG verpflichten, sich mit 25 Prozent an den Kosten der Sanierung zu beteiligen. Das Unternehmen sollte damit eine Finanzgarantie von 25,5 Millionen Franken leisten. Der Verteilschlüssel sah ausserdem vor, dass die Stadt mit 45 Prozent und der Kanton mit 30 Prozent die restlichen Kosten übernehmen sollen. 

Die CFR Properties AG reichte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein. Seit Mittwoch liegt nun das Urteil vor. Die obersten Richter haben die Beschwerde von CFR Properties gutgeheissen.

Die Begründung: Die RUBD hatte auf eine vorherige Stellungnahme von CFR Properties zur geforderten Garantie verzichtet. Dazu sei der Kanton nicht berechtigt gewesen, auch wenn das Unternehmen der RUBD keine Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen gemacht habe, schreibt das Bundesgericht. 

Damit geht das Dossier zurück an die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion, die die Thematik neu beurteilen muss. Zudem muss der Kanton der CFR Properties AG 4000 Franken bezahlen.

Jean-François Steiert, Direktor der RUBD, reagierte auf Nachfrage gelassen auf den Entscheid des Bundesgerichts. «Das ändert nichts an unserem bisherigen Entscheid, die Verantwortlichen zu belangen. Der Entscheid des Bundesgerichts bezieht sich auf eine reine Formalität, und darum werden wir die Verfahren so weiterführen wie bisher.» Auch über den Verteilschlüssel und damit die 25,5 Millionen Franken werde man nicht verhandeln.

Kommentar (1)

  • 08.07.2021-Schütz Christoph

    Wenn Baudirektor Steiert auf die Niederlage des Bundesgerichts “gelassen reagiert” und es als “Formalität” abtut, sollte er sich mindestens die Frage stellen, wie es um die Qualität seiner Juristen steht, die es unterlassen haben, der Nachfolgefirma von Condensateurs Fribourg das rechtliche Gehör zu gewähren. Oder war dies etwa Teil der seit 17 Jahren andauernden Verzögerungstaktik seines Amts in diesem Drama?

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