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Ladenbesitzer ermahnt und dann verurteilt

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Das Freiburger Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat im Juli 2012 in einem Lebensmittelgeschäft in der Stadt Freiburg eine Kontrolle durchgeführt und dabei mehrere Punkte beanstandet. Unter anderem fehlten wichtige Dokumente, die der Verantwortliche des Ladens den Kontrolleuren hätte vorweisen müssen. Auf einigen Verpackungen fehlte zudem die Deklaration in einer der offiziellen Sprachen. Zudem beanstandeten die Kontrolleure, dass im Geschäft für das Händewaschen nur Geschirrspülmittel vorhanden war–Produkte für die Hände fehlten.

Nicht verbessert

Die Kontrolleure gaben dem Ladenbesitzer eine Frist, um die Fehler zu beheben. Doch als sie im Februar 2013 eine zweite Inspektion durchführten, stellten sie erneut Mängel fest. Unter anderem fehlten wieder Dokumente, und auch gewisse Lebensmittel waren immer noch nicht in den richtigen Sprachen deklariert. Sie verzeigten den Besitzer daher. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den Ladenbesitzer deshalb nun per Strafbefehl zu einer Busse von 800 Franken verurteilt. Dies wegen Verstosses gegen das Lebensmittelgesetz und Verstosses gegen ein richterliches Verbot. ak

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