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Landwirtschaft und Naturschutz

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Landwirtschaft und Naturschutz

Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Grossen Moos

Zwei Juragewässerkorrektionen im Seeland ermöglichten die Umgestaltung des Moorgebietes in einen intensiv bebauten Gemüsegarten. Der Biotopverbund Grosses Moos setzt sich seit 1995 für den Natur- und Landschaftsschutz ein.

Von ELISABETH SCHWAB-SALZMANN

Das Grosse Moos war eine der grössten Flachmoorlandschaften der Schweiz, bevor diese in eine intensiv bewirtschaftete Agrarlandschaft umgestaltet wurde. Auf Anregung des Fonds Landschaft Schweiz (FLS), wurde der Biotopverbund Grosses Moos gegründet. Die Freiburger nahmen mit der Bernischen Nachbarschaft Kontakt auf und bilden gemeinsam die Trägerschaft des Biotopverbundes. Die eigentlichen Projektträgerschaften sind die Bodenver-
besserungs-Körperschaften, die Gemeinden, landwirtschaftliche Organisationen, Naturschutzorganisationen und Private. Eine Vorreiterrolle spielte die Bodenverbesserungskörperschaft Ried-Murten, die mit einem umfassenden Meliorationskonzept den Vernetzungsgedanken pflegt (FN vom 22. April).

Projekte für fünf Millionen

Martin Johner, Präsident des Biotopverbunds Grosses Moos, erklärt: «18 Projekte wurden seither im Umfang von rund fünf Millionen Franken realisiert. Davon zahlte der Fonds Landschaft Schweiz rund 1,7 Millionen, Bund, Kantone, Gemeinden und Private finanzierten den Rest. Auf zwei Kilometern Länge wurden Hecken gepflanzt, 1,9 Kilometer Gewässer renaturiert, 138 Hektaren ökologische Flächen und 10 Hektaren Waldfläche initiiert. Das Erfolgsrezept: Landwirtschaft und Naturschutz in partnerschaftlicher Zusammenarbeit.»

Thomas Imhof, beratender Naturwissenschafter, Landschaftsplaner und Verantwortlicher Planer für die grössten Projekte im Grossen Moos, sagte: «Die ökologischen Ersatz- und Ausgleichsflächen verfolgen mehrere Ziele: erhöhte Qualitäten als verknüpfte Lebensräume, Stützung bedrohter Arten, lokale Stärkung natürlicher Regulationskräfte in der Flur, örtlicher Schutz von Boden und Grundwasser, aber auch die andauernde Bewirtschaftung und Pflege.»

Grosse Projekte werden lokal von mehreren Betrieben geteilt, die diese Flächen zur Abdeckung ihrer Pflichten für den ökologischen Leistungsnachweis nutzen. Imhof sagt, dass es trotz der Vorrangstellung der Gemüseproduzenten möglich ist, auch anderen, nicht ökonomisch ausgerichteten Landschaftsfunktionen gerecht zu werden: Naturschutzgedanke, Tierschutz, Erholungsgebiete für Menschen und didaktische Zwecke.

Frösche quaken wieder

In den Vernetzungsprojekten des Grossen Mooses, Ried-Murten (Kanton Freiburg) und Müntschemier-Treiten (Kanton Bern), werden unter anderem folgende Tiere als Ziel- oder Leitarten anvisiert, die alle auf der roten Liste stehen (bedrohte oder seltene Tier- und Pflanzenarten): Feldhase, Dorngrasmücke, Wachtel, Schafstelze. Auch die wandernden Tierarten wie Fledermäuse und Kiebitze (Meeresstrandvogel), profitieren von den neuen Ökoflächen.

Auf dem neu angelegten Weihergebiet «Chrümmi», in der Nähe des Grossen Kanals, quaken wieder Laubfrösche, machen Zugvögel auf der Rückreise aus dem Süden halt und einige Ringelnattern wärmen sich auf den Steinhaufen. Der seit 15 Jahren verschwundene Steinkauz wurde erstmals wieder im Seeland gesichtet.

Im Kanton Freiburg sind bereits sechs Öko-Qualitätsverordnungs-Vernetzungs-Projekte in Bearbeitung: Das Projekt Landwirtschaft und Landschaft über die Gemeinden Düdingen, Tafers und Schmitten, Intyamon (mouvement agricole de l’Intyamon), die Projekte in Bösingen, Léchelles und in der Broye und Kleinbösingen-Kriechenwil, zusammen mit dem Kanton Bern.

Rollenaufteilung

Marius Achermann von der Kantonalen Fachstelle für Naturschutz, sagt: «Die lokale Trägerschaft ist das Herz eines jeden Projektes, sie erarbeitet das Projekt und ist für seine korrekte Durchführung verantwortlich.» Der Kanton erarbeitet die Mindestanforderungen, unterstützt die Trägerschaft, prüft und zahlt Beiträge aus.

Seit 10 Jahren verpflichtet der Bund die Landwirte, mindestens sieben Prozent ihrer Flächen extensiv zu bewirtschaften, und entschädigt sie mit Direktzahlungen von 30 000 Franken pro extensive Hektare. Der ökologische Erfolg ist aber gemäss Fonds Landschaft Schweiz ausgeblieben. Deshalb hat der Bund vor zwei Jahren die ÖQV (Öko-Qualitätsverordnung) in Kraft gesetzt. Sie ermöglicht zusätzliche Beiträge von je 500 Franken pro Hektare, wenn die Ausgleichsflächen genügend ökologische Qualität haben und sinnvoll miteinander vernetzt sind. Die ökologischen Ersatz- und Ausgleichsflächen im Grossen Moos sind gute Beispiele für eine Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz.

Weitere Informationen: www.fls-fsp.ch,

www.biotopverbund.ch.

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