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Länger in Polizeigewahrsam

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Autor: walter buchs

freiburg Nach geltendem Gesetz dürfen Jugendliche, die noch nicht 15 jährig sind, höchstens sechs, und Jugendliche nach vollendetem 15. Altersjahr höchstens zwölf Stunden in Polizeigewahrsam genommen werden. Im April hatte der Grosse Rat eine Motion von Bruno Boschung (CVP, Wünnewil) und Albert Studer (MLB, St. Ursen) überwiesen, welche eine Erhöhung der zulässigen Höchstdauer zum Ziele hatte.

Der Gesetzesentwurf des Staatsrates sieht vor, dass der Polizeigewahrsam für einen Jugendlichen, der das 15. Altersjahr noch nicht vollendet hat, maximal 12, und bei über 15-Jährigen 24 Stunden dauern darf. Dies entspricht der Praxis aller Westschweizer und weiterer Kantone.

Einstimmig für Gesetzesänderung

Mit der Unterstützung aller Fraktionen hat der Grosse Rat dieser Änderung des Gesetzes über die Jugendstrafrechtspflege mit 88 ohne Gegenstimme und einer Enthaltung zugestimmt. Sie wird am 1. September 2008 in Kraft treten, was Gelegenheit gibt, die Referendumsfrist abzuwarten.

In der Eintretensdebatte hatte Theo Studer, Präsident der Justizkommission, darauf aufmerksam gemacht, dass die heute gültige Höchstdauer der Polizei oft nicht ausreicht, um die ersten Ermittlungen anzustellen oder die Identität, etwa ausländischer Jugendlicher, abzuklären. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um bandenmässig begangene Straftaten handelt, wie es in der Botschaft des Staatsrates hiess.

In der Eintretensdebatte kam Marie-Thérèse Weber-Gobet (CSP, Schmitten) auf die Art und Weise zu sprechen, wie Jugendliche bei der Festnahme und während des Gewahrsams behandelt werden. Sie nannte Beispiele aus anderen Kantonen, die sie als «unannehmbar» bezeichnet, in der Erwartung, dass man im Kanton Freiburg ein besonderes Augenmerk darauf richtet.

Justizdirektor Erwin Jutzet sicherte zu, dass er dies tun werde. Er habe keine Kenntnis, dass so etwas im Kanton Praxis sei. Er räumte aber ein, dass man auch die Anliegen der Opfer berücksichtigen müsse.

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