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Längere Fristen für die Freiburger Berufsbildung

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Noch immer ist aufgrund der Corona-Krise ein Rückstand bei der Besetzung von Berufsbildungsplätzen im Kanton Freiburg feststellbar. Das Amt für Berufsbildung hat diesbezüglich bereits Massnahmen ergriffen und präzisiert diese in einem Communiqué. So hat das Amt die Frist für die Genehmigung von Lehrverträgen bis zum 31. Oktober verlängert. Lernende, die ihre Ausbildung verspätet beginnen, können von Massnahmen der Berufsbildungszentren profitieren, um den verpassten Schulstoff nachzuholen. Das Amt ermutigt aber Ausbildungsbetriebe, die Lehrverträge baldmöglichst abzuschliessen. Das Angebot «last minute» wurde zeitlich und inhaltlich ausgeweitet. Jugendliche, die Lehrstellen suchen, werden mit Ausbildungsbetrieben in Kontakt gebracht. Auch hat das Amt die Anmeldefrist für die integrierte Berufsmaturität bis zum 19.  August und für die Vollzeit-Berufsmaturität bis zum 15. Juli verlängert.

Gratiskurse für Erwachsene

Eine weitere Covid-Massnahme bietet das Amt in der Erwachsenenbildung an: Wer bereits für den beruflichen Unterricht zugelassen ist oder die Kurse besucht, ist von den Kursgebühren befreit. Abmeldungen, die nach dem 3. Juni validiert wurden, sind von der Einschreibegebühr befreit.

uh

 

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