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Lastwagen gekippt

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Untertitel: 500 Franken Busse für Unternehmer

Der 57-Jährige wurde wegen Verstosses gegen die Verkehrsregeln und das Gewässerschutzgesetz verurteilt. Der Verstoss liegt gut ein halbes Jahr zurück.

120 Liter Treibstoff ausgelaufen

Verstoss gegen Gewässerschutz

Da der Lastwagen nicht nur kippte, sondern auch eine grosse Menge Treibstoff verlor, verstiess der Unternehmer gleichzeitig gegen das Gewässerschutzgesetz. Dieses verlangt, dass Stoffe, die das Wasser verunreinigen können, nicht ausgebracht werden dürfen, da die Gefahr einer Verunreinigung des Wassers besteht.

Der Verstoss gegen das Gewässerschutzgesetz ist ein Vergehen und zieht folglich einen Eintrag ins Strafregister nach sich. Bestraft wird das Vergehen mit bis zu sechs Monaten Gefängnis oder Busse.
Die Widerhandlung des Unternehmers sei nicht so gravierend, dass sie eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen würde, erklärte der zuständige Richter, Gerichtspräsident Reinold Raemy. Dem Beschuldigten wurde zudem zugute gehalten, dass er nach dem Unfall sofort die richtige Massnahme getroffen habe, indem er die Feuerwehr alarmierte.
Schliesslich muss der beschuldigte Unternehmer eine Busse in der Höhe von 500 Franken bezahlen und die Prozesskosten übernehmen. Der Eintrag ins Strafregister wurde vom Richter auf ein Jahr befristet und wird damit nach einem Jahr gestrichen, falls es in dieser Zeit zu keiner neuen Widerhandlung kommt.

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