Die Kompostierungsanlage Le Gibloux muss ihren Betrieb Ende Juni einstellen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Betreibers am 4. Juni abgewiesen, wie die Staatskanzlei mitteilt. Der Betreiber der Anlage hatte sich gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts gewehrt. Dieses hat den Betrieb der Kompostierungsanlage nur bis zum 30. Juni bewilligt. Die Schliessung der Anlage hat die kantonale Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion im Dezember 2011 beschlossen. Laut Mitteilung hatten die Betreiber der Anlage Le Gibloux Betriebsprobleme und hielten die Bewilligungsbedingungen nicht ein. Deshalb erneuerte das Amt für Umwelt die Betriebsbewilligung nicht mehr. Personen und Unternehmen, die ihr Grüngut bisher in der Kompostierungsanlage Le Gibloux entsorgt haben, müssen andere Entsorgungsmöglichkeiten suchen. Das Amt für Umwelt hat eine Liste der Kompostierungsanlagen aufgeschaltet. hs
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