Weil sie die Scheidung wollte, hatte ein Mann seiner Frau im April 2010 die Kehle durchgeschnitten. Das Bezirksgericht Saane verurteilte ihn im Mai 2014 zu einer lebenslangen Haftstrafe. Das Freiburger Kantonsgericht reduzierte die Strafe auf 20 Jahre Haft. Der Fall kam vor Bundesgericht – und gestern entschied erneut das Kantonsgericht: Es verurteilt den Mann zu einer lebenslangen Haft.
njb
Bericht Seite 6