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Lebensqualität für betagte Leute

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Vereinigung Freiburgischer Alterseinrichtungen ist zufrieden

Der Grosse Rat wird sich nächsten Mittwoch eingehend mit einer grösseren Umstrukturierung im Gesundheitswesen befassen. Ein neues Gesetz über Pflegeheime für Betagte soll die Unterscheidung zwischen Alters- und Pflegeheimen aufheben. Die Möglichkeit, in Pflegeheimen auch Altersheim-Abteilungen zu führen, bleibt jedoch, so dass Heimbewohner, die im Lauf ihres Aufenthalts pflegebedürftig werden, das Heim nicht wechseln müssen. So wird das Betagtenwesen in einem einzigen kantonalen Gesetz geregelt, und die Planung von Heimen auf Bezirksebene entfällt.

In der November-Session hat sich die Legislative schon mit dem Gesetzesentwurf befasst und – nach fast 20 Abänderungsanträgen – den Entwurf an die Kommission zurückgewiesen (FNvom 20.11.99).

Forderung nach freier Heimwahl erfüllt

Die VFAhat sich immer klar für das Gesetz über Pflegeheime ausgesprochen, weil es den künftigen Bedürfnissen der Betagten im Kanton Freiburg besser nachkommt. Mit Genugtuung hat sie auch von den Veränderungen der Vorlage vernommen. Ein Zankapfel war bei der Eintretensdebatte die freie Wahl des Heims für mögliche Heiminsassen. Diese Freiheit war in den Entwürfen 1 und 2 nur innerhalb des Bezirks gewährleistet. Die VFA forderte bereits im Vorfeld der November-Session eine Ausweitung auf den ganzen Kanton. Die Gefahr von «Heim-Tourismus» sei eher gering, erklärte sie, weil die Leute in der Regel so nah beim früheren Wohnort wie möglich bleiben wollen. Aber die Möglichkeit muss gewährt werden.

Zahlbare Möglichkeiten suchen, aber qualifiziertes Personal nicht vergessen

Diskussionen gab es sowohl bei der Ausarbeitung wie bei der Eintretensdebatte im Rat über die Finanzierung. Die Unterscheidung in die vier Säulen (Pensions-, Pflege-, Betreuungs- und Finanzierungskosten) ermöglicht nach Meinung der VFAeine kantonale Vereinheitlichung der Ausgaben. Besonders über die Pflegekosten wurde oft diskutiert.

Aber was kostet denn nun ein Monat in einem Pflegeheim? Beträge bis 9000 Franken wurden gehandelt, doch die Heimleiter relativieren:«Die kantonale Durchschnittsbeteiligung wird je nach Abhängigkeitsgrad der Insassen zwischen 2830 und 6500 Franken betragen.» Eine finanzielle Erleichterung ist auch für Paare vorgesehen, von denen eines seine Tage im Pflegeheim verbringen muss und das andere noch unabhängig daheim bleiben kann.
Bei der Eintretensdebatte im Grossen Rat wurde vorgeschlagen, das qualifizierte Personal in den Pflegeheimen zu reduzieren, um so Kosten einzusparen. Die VFA stellt dem entgegen, dass Fachpersonal unumgänglich ist für die pflegespezifischen Tätigkeiten sowie für die Betreuung und Koordination des Hilfspersonals. Ein Viertel bis ein Drittel des Pflegeheim-Personals sollte ihrer Meinung nach diplomiert sein. Um sich ein besseres Bild von der Arbeit in Pflegeheimen machen zu können, hat die Vereinigung die Grossräte im November zu einem Tag der offenen Tür eingeladen und 25 Räte haben davon profitiert.
Trotz aller theoretischer Diskussionen ist man sich innerhalb der Vereinigung einig: «Der Heimbewohner soll im Mittelpunkt stehen. Im ganzen Kanton müssen alle Heimbewohner von den gleichen Leistungen profitieren können. So finden auch betagte Leute noch ein Stück Lebensqualität.»

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