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Lebenswerte Welt als Verfassungsziel: Staatsrat schickt Motion bachab

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Zwei Freiburger Grossräte wollen mit einer Motion erreichen, dass die Verfassung mit dem Satz «Erhalt einer lebenswerten Welt für die kommenden Generationen» ergänzt wird. 

Es ist nur ein Satz, um den die Grossräte Ralph Alexander Schmid (Grüne, Lugnorre) und Benoît Rey (Mitte Links – CSP, Freiburg) die Kantonsverfassung ergänzen wollen. Sie sind der Ansicht, dass sich der Kanton um den «Erhalt einer lebenswerten Welt für die kommenden Generationen» bemühen und die Verfassung um diesen Satz erweitert werden sollte. Er wäre gemäss dem Text ihrer Motion schweizweit ein Novum:

Der Kanton Freiburg wäre der erste Kanton in der Schweiz, der die gerechtfertigten Ansprüche zukünftiger Generationen gegenüber den Gewohnheiten und oft nicht nachhaltigen Usanzen der aktuell lebenden Generation priorisiert und den noch nicht geborenen Generationen ein Recht auf eine lebenswerte Welt einräumt.

Ralph Alexander Schmid und Benoît Rey
Grossräte

Subjektive Auslegung

Nun liegt die Antwort des Staatsrats auf die im Juli 2023 überwiesene Motion vor. «Sie will, wie es scheint, den Aspekt der Nachhaltigkeit und der Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen zum Ausdruck bringen», schreibt der Staatsrat. Jedoch gebe es keinen Konsens, was der Begriff «lebenswerte Welt» genau beinhalte. Für manche sei es eine Welt, in der die Natur und die Umwelt so weit wie möglich erhalten bleiben und in der die Ökologie eine zentrale Rolle spiele. «Für andere ist eine Welt dann lebenswert, wenn sie es dem Individuum ermöglicht, seine persönliche Freiheit und die zahlreichen Möglichkeiten, die die technische Entwicklung bietet, voll auszuschöpfen», so die Kantonsregierung. 

Die Präambel der Verfassung

Die nachhaltige Entwicklung sei zudem bereits in den Staatszielen der Verfassung enthalten. Ausserdem verweist der Staatsrat auf dessen Präambel. Darin heisst es zusammengefasst, dass das Volk des Kantons eine Gesellschaft baut, welche die Grundrechte garantiert und die Umwelt achtet – im Bewusstsein der Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen. 

Sämtliche Artikel der Freiburger Verfassung seien mit Blick auf diese Präambel verabschiedet worden und enthielten somit den Aspekt der Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen. Auch die Präambel der Bundesverfassung enthalte einen Bezug auf die Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen.

Deshalb ist der Staatsrat laut der Antwort der Ansicht, dass es keinen zwingenden Grund gibt, die Verfassung zu ändern. Letztendlich sei der Begriff einer «lebenswerten Welt für die kommenden Generationen» schwierig zu definieren und hänge von weitgehend subjektiven Kriterien ab. Der Staatsrat lade den Grossen Rat daher ein, diese Motion abzulehnen.

Moralische Verpflichtung?

Der Staatsrat kann dem Anliegen der Motionäre dennoch etwas abgewinnen: In seiner Antwort verweist er auf eine Aussage von Kaspar Meuli vom Oeschger Centre for Climate Change Research der Universität Bern: «Mit unserem Lebensstil […] betreiben wir Raubbau an der Erde und hinterlassen unseren Nachkommen ernsthafte Probleme: von Umweltschäden über Atommüll bis zum sich erwärmenden Klima.» Und der Bundesrat halte in seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 fest, dass eine nachhaltige Entwicklung die Befriedigung der Grundbedürfnisse aller Menschen ermögliche und eine gute Lebensqualität sicherstelle, überall auf der Welt, sowohl heute wie auch in Zukunft.

Auf dieser Grundlage werfe Meuli die Frage auf, ob gegenüber künftigen Generationen eigentlich eine moralische Verpflichtung besteht und ob künftige Personen Rechte haben. Und wenn der Mensch von heute tatsächlich eine Verantwortung gegenüber künftigen Generationen hat, stelle sich die Frage, was wir künftigen Generationen genau schulden. 

Aus diesen Feststellungen ergeben sich laut Staatsrat verschiedene Fragen. So sei nicht klar, was «künftig» heisst: «Von welchem Zeithorizont sprechen wir? Sind damit alle jetzt noch gar nicht existierenden Generationen bis in eine unbegrenzte Zukunft gemeint?» Wer sei ausserdem befugt, die zukünftigen Generationen zu vertreten und deren Erwartungen zu definieren? Gemäss der Antwort des Staatsrats haben die Motionäre nur wenige Informationen zu ihrem parlamentarischen Vorstoss oder zur Frage nach der Verantwortung für kommende Generationen gegeben. 

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