Es würde sich juristisch um eine Entlassung aus zwingenden Gründen handeln, die als wahrscheinlich angesehen werden müsse, hiess es am Mittwoch auf Anfrage bei der kantonalen Erziehungsdirektion. Man werde sich dabei auf das Ergebnis der Strafuntersuchung abstützen.
Bei einer Hausdurchsuchung war beim Lehrer belastendes Material beschlagnahmt worden (FN vom 16. Juni), unter anderem Darstellungen pädophiler Homosexualität. Der Mann hatte zugegeben, solche Darstellungen aus dem Internet bezogen zu haben. Die Freiburger Polizei hatte die Festnahme des Mannes am Dienstag bekannt gegeben.