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Leichte Sprache statt Beamtendeutsch gefordert

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«Sie erhalten jedes Jahr ein Formular. Es ist eine Steuererklärung. Auf dieses Formular müssen Sie schreiben, wie viel Geld Sie verdienen (Ihr Einkommen) und wie viel Geld Sie auf der Bank haben (Ihr Vermögen).» So funktioniert «leichte Sprache» in der Broschüre für neue Einwohner im Kanton Freiburg, die Mühe haben, Standard­texte zu lesen und zu verstehen. Diese Version der Broschüre ist vor rund einem Jahr erschienen.

Nun verlangen die Grossrätinnen Andréa Wassmer (SP, Belfaux) und Gabrielle Bour­guet (CVP, Granges) in einem Postulat, dass weitere Dokumente des Kantons in einfach zugänglicher Sprache angeboten werden, beispielsweise solche des Amts für Bevölkerung und Migration, der Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV), der Polizei oder im Bereich der Gesundheit. Die Grossrätinnen verlangen, dass die Frage geprüft wird, ob allenfalls ein Gesetz oder eine Verordnung zu erlassen sei, um einen Rahmen für Schreiben in leichter Sprache zu schaffen.

Bis jetzt nur bei Behinderung

In seiner Antwort beantragt der Staatsrat, dieses Postulat anzunehmen. Er ist bereit, einen Bericht in Auftrag zu geben. Auf Empfehlung der Universität wären eine Wissenschaftlerin und eine auf diesem Gebiet spezialisierte Redaktorin bereit, einen solchen Bericht zu erstellen. Mit der Freiburger Staatskanzlei und den von dieser Problematik betroffenen Direktionen soll die Situation untersucht und es sollen Massnahmen vorgeschlagen werden, die im zukünftigen Plan zur Politik für Menschen mit Behinderung umgesetzt werden müssten.

Bisher sei im Kanton die Broschüre für Migranten und das Gesetz über Menschen mit Behinderung in leichte Sprache übersetzt sowie die Übersetzung einer Website des Vereins Groupe Ensemble unterstützt worden.

Der Staatsrat verweist da­rauf, dass leichte Sprache im UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Kommunikationsform definiert ist. Zur Behindertengleichstellung gibt es ein Gesetz und eine Verordnung auf Stufe Bund sowie ein Freiburger Gesetz, in denen dieser Bereich behandelt wird. Bis jetzt sei aber weder der Bund noch ein Kanton ausserhalb des Behindertenbereichs gesetzgeberisch tätig geworden, um leichte Sprache einzuführen.

uh

 

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