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Leistungsmonopol für Alterseinrichtungen

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Kein Wunder, dass die Vereinigung Freiburgischer Alterseinrichtungen mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf über Pflegeheime für Betagte zufrieden ist (FN vom Freitag). Haben sie sich damit doch «zu Betreuende» gesichert, die aufgrund der einseitigen finanziellen Ausrichtung der Kostenträger in ihre Institutionen gezwungen werden und mit dem Ausgleichstopf freie Hand haben, die Kosten ungehindert weiter nach oben zu treiben.

Auch ich unterstütze die freie Heimwahl und meine, dass die Krankenversicherer genauso die Pflegeleistungen nach KVG zahlen müssen, egal ob die betroffene Person zu Hause oder in einemHeim lebt. Aber wollen wir es wirklich unwidersprochen hinnehmen, dass Partner, die Jahrzehnte lang zusammengelebt haben und sich ein «bis dass der Tod euch scheidet» versprochen haben, getrennt werden, weil im Kanton die Gelder fast ausschliesslich an Institutionen fliessen?
Wollen wir den bürgerlichen Parteien politisches Futter für Sparmassnahmen auf dem Buckel der Betroffenen geben, weil ökonomisch unsinnig laufend mehr Geld ins Sozialsystem gepumpt wird? In Heimen leben fast ausschliesslich Personen, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Ist dies nicht ein deutliches Zeichen dafür, dass die meisten so lange wie sie es finanziell vermögen in den eigenen vier Wänden leben wollen?
Die Sozial- und Gesundheitsdirektion ist nach einer Anfrage vor drei Monaten bis heute nicht in der Lage, Angaben darüber zu machen, wie viel Geld für wie viel Personen im Langzeitbereich ausgegeben werden. In welchem anderen Departement darf man sich ungestraft eine derartige Intransparenz leisten? Der FN-Artikel erwähnt Beträge von bis 9000 Franken und die Heimleiter sprechen von kantonalen Durchschnittsbeteiligungen von 2830 bis 6500 Franken. Vergessen sind dabei die Finanzkosten, welche die Gemeinden tragen müssen, die Pensionskosten, welche die Betreuungskosten regelmässig quersubventionieren.
Namhafte Ökonomen sind sich einig, dass die Pflege zu Hause billiger ist; eine Motion zur Schaffung eines Assistenzfonds liegt dem Bundesrat vor. Der Kanton und die Mitglieder des grossen Rates sind aufgerufen, statt Monopolen im Behinderten- und Betagtenbereich das ethisch und ökonomisch wertvolle Modell der persönlichen Assistenz endlich zur Kenntnis zu nehmen.

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