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Lohndumping wird bekämpft

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Lohndumping wird bekämpft

Staatsrat hat auf den freien Personenverkehr reagiert

Eine Aufsichtskommission über den Arbeitsmarkt versucht seit Juni 2004, Fälle von Lohndumping aufzudecken. Freiburg reagiert so laut Staatsrat auf die zweite Phase des freien Personenverkehrs.

Am 1. Juni 2004 ist diese zweite Etappe in Kraft getreten. Somit geniessen die einheimischen Arbeitskräfte gegenüber den ausländischen keinen Vorrang mehr. Die Schweiz ist dabei von der präventiven Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen zu einem Regime der Missbrauchsbekämpfung auf dem heimischen Arbeitsmarkt übergegangen.

Dies bedeutet, dass in jedem Kanton sowie auf Bundesebene eine tripartite Kommission, bestehend aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Behörden, gebildet werden muss. Diese muss den Arbeitsmarkt beobachten, muss handeln, wird ein Verdacht auf Missbrauch (Lohndumping) gemeldet, muss in Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Kontrollen durchführen (in Branchen mit Gav tut dies die paritätische Kommission) und muss bei wiederholter und missbräuchlicher Verletzung der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen Massnahmen ergreifen.

Mit einer Reihe von Fragen ist die Sensler CSP-Grossrätin Marie-Thérèse Weber-Gobet an den Staatsrat gelangt, um sich über die Situation im Kanton Freiburg zu erkundigen.

Drei Fälle von Missbrauch
aufgedeckt

In seiner Antwort hält nun der Staatsrat fest, dass Freiburg seit Anfang Juni 2004 über eine tripartite Kommission (Aufsichtskommission über den Arbeitsmarkt) mit fünfzehn Mitgliedern verfügt. Diese habe ihre Tätigkeit sofort aufgenommen. Sie und auch die paritätischen Kommissionen haben laut Staatsrat Kontrollen durchgeführt, die es erlaubt haben, drei Fälle von Missbräuchen aufzudecken. In einem Fall sei bereits eine Ordnungsbusse verhängt worden.

Weiter lässt der Staatsrat wissen, dass er bereits im Juni 2002 die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt hat, damit die schweizerische Lohnstrukturerhebung auf das ganze Kantonsgebiet ausgedehnt werden konnte. Eine zweite Erhebung sei im Jahre 2004 durchgeführt worden. Der Vergleich der beiden Erhebungen würde Aufschluss darüber geben, ob sich die Löhne im Kanton Freiburg seit Juni 2004 verändert haben. Die Resultate der zweiten Erhebung liegen im Jahre 2006 vor.

Stelle eines Inspektors
wird ausgeschrieben

Der Staatsrat bestätigt weiter, dass seit Juni 2004 keine systematischen Kontrollen der Arbeits- und Lohnbedingungen für ausländische Arbeitskräfte mehr durchgeführt würden. «Die Überwachung durch den Staat beschränkt sich auf die nachträgliche Kontrolle der Fälle von Missbrauch. Deshalb beabsichtigt die Kommission, die von den Unternehmen des Kantons praktizierten Löhne am Arbeitsort zu kontrollieren», schreibt der Staatsrat weiter.

Nach seinen Worten hat er dem Amt für den Arbeitsmarkt die Stelle eines Inspektors zugesprochen, die demnächst ausgeschrieben werde. Aufgabe des Inspektors sei es, die für die Aufsichtskommission erforderlichen Kontrollen durchzuführen.

Was wird untersucht?

Der Antwort des Staatsrates kann zudem entnommen werden, dass die Kommission bei einem Verdacht auf Missbrauch verschiedene Kriterien analysiere. So werde zum Beispiel geprüft, ob das Personal systematisch durch die Anstellung von schlechter bezahlten Arbeitskräften ersetzt werde. Auch die Gründe, die zum Lohndumping führen, würden unter die Lupe genommen. So werde geprüft, ob die ortsüblichen Arbeitsbedingungen missachtet werden, nur um höhere Gewinne zu erzielen. Auch die Auswirkungen des Lohndumpings würden studiert, da diese unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob das betroffene Unternehmen eine regionale oder kantonale Marktdominanz geniesst. az

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