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Lohnungleichheit: Was macht der Kanton?

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Wie steht es um die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern im Kanton Freiburg? Und was unternimmt der Kanton, um Diskriminierung zu bekämpfen? Auf diese Fragen antwortete der Staatsrat.

Gemäss aktuellen Zahlen des eidgenössischen Büros für Gleichstellung zwischen Mann und Frau (EBG) erhalten Frauen in der Schweiz durchschnittlich 18 Prozent weniger Lohn als Männer. 52,2 Prozent dieser Differenz liessen sich mit objektiven Faktoren wie berufliche Stellung, Dienstjahre oder Ausbildungsniveau erklären. 47,8 Prozent könnten aber nicht auf diese zurückgeführt werden und würden eine potenzielle Lohndiskriminierung enthalten.

Verschiedene Massnahmen

Mit dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) ist die Lohngleichheit ein in der Bundesverfassung verankerter Anspruch. Eine weitere Massnahme ist die «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» des EBG. Der Kanton und die Stadt Freiburg haben diese Charta unterzeichnet und verpflichten sich damit, Lohnungleichheit zu bekämpfen. 

Die beiden SP-Grossrätinnen Marie Levrat und Alizée Rey wollten in einem parlamentarischen Vorstoss vom Staatsrat wissen, warum die staatsnahen Betriebe Freiburgs die Charta bisher nicht unterschrieben haben. Dazu gehören nach Angaben der Parlamentarierinnen das Kantonsspital (HFR), Groupe E, die Freiburger Kantonalbank (FKB) und die Pensionskasse des Staatspersonals (PKSPF). Ausserdem wollten sie wissen, mit welchen Massnahmen sich der Staat Freiburg und die staatsnahen Betriebe für die Gleichstellung einsetzen. Ausserdem forderten sie konkrete Informationen zu den Lohngleichheitsanalysen, die bis im Juni 2022 durchgeführt werden mussten. Im Vorstoss halten die Politikerinnen fest:

Lohnungleichheiten benachteiligen Frauen und ihre Familien sowohl kurz- als auch langfristig.

Kantonaler Gleichstellungsplan 

In seiner Antwort erklärt der Staatsrat, dass die PKSPF und das HFR, indem sie das Gesetz über das Staatspersonal anwenden, bereits in die Charta eingeschlossen seien. Groupe E habe die Charta im Jahr 2020 bereits unterzeichnet, rangiere aber bislang nicht auf der Liste des EBG. Weiter seien sowohl die TPF als auch die kantonale Gebäudeversicherung (KGV) an einer baldigen Unterzeichnung der Charta interessiert. Die FKB hingegen habe die Charta nicht unterzeichnet, habe 2020 aber das Label «Fair-on-Pay» erhalten. Dieses schreibe regelmässige Überprüfungen der Lohngleichheit vor.

Der Staatsrat listet ausserdem auf, was in staatsnahen Betrieben und im Kanton zusätzlich für die Erreichung der Gleichstellung getan wird: In der Kantonsverwaltung existiert seit 2016 ein Plan für die Gleichstellung von Mann und Frau, womit unter anderem ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in allen Funktionen und Kaderpositionen sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie angestrebt werden. Darüber hinaus sei die Gleichstellung bereits in der Verfassung des Kantons verankert. 

Gehaltsskala für die Lohngleichheit

In seiner Rolle als Arbeitgeber wende der Staat eine Gehaltsskala an, die gewährleisten soll, dass keine Quellen für indirekte Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts bestehen können. 

Nicht zuletzt leiste auch das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB) ein wichtiges institutionelles Engagement für die Gleichberechtigung. Das GFB setze sich unter anderem mit Schulungen und einer Rechtsberatung für mehr Gleichberechtigung und die Bekämpfung von Diskriminierung ein. 

Kantonsweite Lohnanalysen

Der Staatsrat erläutert weiter die Ergebnisse einer Analyse zur Lohngleichheit, die vom Amt für Personal und Organisation bei 18’036 Kantonsangestellten durchgeführt wurde. Die Ergebnisse für das Jahr 2021 hätten eine Lohndifferenz von 1,1 Prozent zuungunsten der Frauen ergeben. Dieses Ergebnis stelle den Lohnunterschied dar, der sich weder durch Unterschiede in der persönlichen Qualifikation noch durch Unterschiede aufgrund des Arbeitsplatzes erklären lasse. Diese Differenz liege weit unter der Toleranzmarge von 5 Prozent. 

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