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Loterie Romande zieht Klage zurück

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Wie Untersuchungsrichter Michel Favre am Freitag mitteilte, ist es am Donnerstag zwischen der Loterie Romande sowie Joe Genoud und Christoph Bürgy unter seiner Leitung zu einem Vergleich gekommen. Die Loterie Romande werde nun die Strafklage zurückziehen und der Untersuchungsrichter werde das Verfahren einstellen.

Irreführendes Foto

Im November 2004 hatte der Grosse Rat den Gesetzesentwurf über die Geldspielapparate beraten. Kurz bevor das Parlament über die Frage abstimmte, ob der Einsatz bei den Geschicklichkeitsspielautomaten künftig zwei oder fünf Franken betragen darf, hatte Joe Genoud im Rat Fotos zirkulieren lassen, auf dem ein Tactilo-Automat der Loterie Romande mit einem Zwanzig-Franken-Schein im Schlitz zu sehen war. Dieses von Christoph Bürgy, Inhaber des Picadilly-Spielsalons in Freiburg, gemachte Foto, erweckte den Eindruck, dass bei diesen Apparaten ein Einsatz von zwanzig Franken möglich ist.

Dies ist aber nicht der Fall, denn der Einsatz bei den Tactilo-Automaten beträgt höchstens zwei Franken. Grossrat Genoud hatte sich reinlegen lassen, da er von Lottoschein-Automaten gehört hatte, welche die Loterie Romande bei gewissen Kiosken aufstellt. An diesen können mit einem Geldschein Lose gekauft werden, wenn etwa die Verkäuferin besetzt ist. Die Irreführung mit dem gestellten Foto hatte die Loterie Romande dann bewogen, Strafklage einzureichen (FN vom 10. Dezember 2004).

Entschuldigungen

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