Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Luftschutzkeller in Einfamilienhäusern sollen aufgehoben werden

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Anzahl Luftschutzkeller mit maximal sieben Plätzen sollen gemäss einem noch unveröffentlichten Bericht des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (Babs) schrittweise reduziert werden. Gleichzeitig würden öffentliche Schutzräume weiter aufgebaut, teilte das Babs am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

Ein Grund für den Abbau der sogenannten «Kleinstschutzräume» sei die Abnahme der Leistungsfähigkeit der dort installierten Filteranlagen, schrieb das Babs weiter. Es bestätigte damit einen Bericht von Radio SRF. Die Anlagen seien im Durchschnitt 40 Jahre alt, hiess es. Das «Konzept Schutzbauten», sei vom Babs gemeinsam mit den Kantonen erarbeitet worden.

Die Bewohnerinnen und Bewohner solcher Liegenschaften mit eigenen kleinen Schutzräumen werden dem Bericht zufolge künftig grösseren Anlagen zugeteilt. Kleinstschutzräume über die ganze Schweiz zu betreiben sei «nicht wirtschaftlich», hiess es beim Babs weiter.

Es sei aber nicht vorgesehen, die Luftschutzkeller insgesamt aufzuheben, sondern die «Sinnhaftigkeit des Werterhalts» zu prüfen. Hinzu komme eine geplante Weiterentwicklung der Schutz-Infrastruktur mit einem Zeithorizont von bis zu 20 Jahren. Die Gesamtzahl der Schutzplätze solle erhalten bleiben, so das Babs.

Neun Millionen Plätze sind verfügbar

Kleinstschutzräume gibt es in der Schweiz gemäss dem Babs rund 100’000. Insgesamt existieren rund 370’000 private und öffentliche Schutzräume. Die Schweiz verfügt über rund neun Millionen Schutzplätze für die Bevölkerung. Davon sind circa 700’000 Schutzplätze in Kleinstschutzräumen – also weniger als zehn Prozent.

Mit der Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes von 2011 wurde festgelegt, dass nur noch in grösseren Überbauungen (ab 38 Zimmer pro Baute) Schutzräume erstellt werden müssen. Wer keinen Schutzraum baut, muss einen Ersatzbeitrag zahlen. Das Konzept Schutzbauten werde in der kommenden Woche aufgeschaltet und allen zugänglich gemacht, hiess es beim Babs.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema