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Man darf mit dem Krug zum Brunnen

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Die Anzahl öffentlicher Trinkbrunnen im Kanton soll drastisch erhöht werden. Das verlangten die beiden SP-Grossratsmitglieder Ursula Krattinger-Jutzet (Düdingen) und David Bonny (Prez-vers-Noréaz) im Juni in einem Postulat. Die zwei forderten ausserdem eine Studie zwecks einer Bestandesaufnahme des Brunnenwassers im Kanton sowie die Prüfung der Möglichkeit, an den Brunnen mit Trinkwasser eine Plakette anzubringen, wie man sie im Kanton Bern finde – namentlich mit Blick auf die vielen an Wanderwegen stehenden Brunnen. Nun liegt die Antwort des Staatsrats vor. Da diese eine vollständige Analyse der Situation ermöglicht habe, verzichtete die Kantonsregierung darauf, die gesetzliche Frist von einem Jahr zu nutzen, und gab dem Postulat direkt Folge, das er dem Grossen Rat zur Annahme empfiehlt.

Private Brunnen nicht tangiert

Grundsätzlich begrüsst der Staatsrat den Vorschlag von Krattinger und Bonny. Er ist jedoch der Ansicht, dass eine generelle Kennzeichnung von Brunnenwasser als Trinkwasser «unerwünschte Auswirkungen» haben könnte. Garantiert Trinkwasser fliesst laut dem Staatsrat nur aus Brunnen, die sich auf öffentlichem Grund befinden und die an das öffentliche Trinkwasserverteilnetz angeschlossen sind. Alle anderen müssen mit dem Vermerk «Kein Trinkwasser» gekennzeichnet sein. «Somit können sich Wanderer und Spaziergänger getrost bei allen Brunnen ohne Beschilderung auf öffentlichem Grund mit Trinkwasser versorgen», so der Staatsrat.

Eine generelle Kennzeichnung als «Trinkwasser», die nur an Brunnen auf öffentlichem Grund angebracht würde, wäre «kontraproduktiv» und könnte Zweifel an der Qualität des Wassers aus jenen Brunnen aufkommen lassen, an denen wegen Vergessen, Sachbeschädigung oder Abnutzung kein Schild angebracht sei. Auch im Kanton Bern sei eine solche Praxis, «Trinkwasser»-Plaketten anzubringen, nicht allgemein verbreitet. Es wären dort grundsätzlich die Gemeinden, die eine entsprechende Initiative ergreifen würden.

Für Brunnen, die sich nicht auf öffentlichem Grund befinden, bestehe keine Beschilderungspflicht. Solche Fälle würden unter die private Haftung fallen. Die Anzahl der privaten Brunnen, die den Anforderungen des Lebensmittelrechts entsprechen, sei sehr gering.

Das Problem Verschwendung

Für Ursula Krattinger-Jutzet ist die Antwort des Staatsrats «nicht logisch». Für die Bürger sei es nicht immer nachvollziehbar, ob sich ein Brunnen auf öffentlichem Grund befinde oder nicht – namentlich bei den vielen Brunnen, die sich in der Nähe von Kirchen oder Kapellen befinden. Wanderer und Touristen, aber auch Schulkinder würden gerne Brunnenwasser trinken. Das Argument des Vergessens oder der Beschädigung von Schildern lässt die Grossrätin nicht gelten. «Es ist doch im öffentlichen Inte­resse, dass diese Dienstleistung auch genutzt wird», sagt sie. Auch wäre das Anbringen von solchen Schildern sicherlich nicht so kostspielig. Ob sie nun eine Motion zu diesem Thema anstreben wollen, wussten Krattinger-Jutzet und Bonny gestern noch nicht. «Das hängt auch von der Debatte über das Postulat im Grossen Rat ab», so Bonny. Krattinger-Jutzet beklagt sich aber über die Wasserverschwendung an den öffentlichen Brunnen, gerade angesichts des heissen, wasserarmen Sommers.

Kantonschemiker Claude Ramseier wiederum ist mit Krattingers Aussagen nur zum Teil einverstanden. Er hält die Anzahl der Personen, die sich wirklich an öffentlichen Brunnen verpflegen, für sehr gering. Dass an den öffentlichen Brunnen im Kanton – über deren genaue Anzahl es keine Statistik gebe – tatsächlich Trinkwasser verschwendet werde, sei nicht von der Hand zu weisen. Aber an allen Brunnen Druckknöpfe zu montieren, sei erstens nicht ganz billig, und zweitens sinke die Qualität von Wasser, das eine Zeit lang vor Ort stillgestanden sei, auch wieder.

«Es ist doch im öffentlichen Interesse, dass diese Dienstleistung auch genutzt wird.»

Ursula Krattinger-Jutzet

Grossrätin (SP, Düdingen)

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