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Mangel an Ethik der Alt-Bundesräte

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Ein Leserbrief zur Eidgenössischen Abstimmung vom 3. März über die Initiative für eine 13. AHV-Rente 

Ich erachte die Alt-Bundesrätin und die Alt-Bundesräte, die die unmoralische Verlautbarung zur Ablehnung der 13. AHV-Rente unterzeichnet haben, als unsozial. Diese Leute haben natürlich das Recht, ihre Meinung äussern zu dürfen, aber ihre Haltung zeugt von einem kompletten Mangel an Ethik und beweist ihre offenkundige Unkenntnis von Artikel 112, Absatz 2, Buchstabe d, unserer Bundesverfassung: «Die Renten werden mindestens der Preisentwicklung angepasst.» Ich finde es besonders armselig, dass ehemalige Magistraten die Ablehnung der 13. AHV-Rente empfehlen, obwohl sie selber von einer monatlichen Rente von 23’500 Franken profitieren, was der aktuellen jährlichen AHV-Rente entspricht. Ich stelle klar, dass die Renten der 20 ehemaligen «Weisen» das Defizit des Bundes von rund 120 Milliarden noch weiter belasten, während das AHV-Vermögen derzeit bei annähernd 50 Milliarden liegt und die Ausrichtung der 13. AHV-Rente demnach gut verkraften kann.


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