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Mann hat über 1,3 Millionen Franken ergaunert

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Über 1,3 Millionen Franken beträgt die Schadenssumme in einem Gerichtsfall, der aktuell am Wirtschaftsstrafgericht Freiburg verhandelt wird. Ein Mittvierziger aus Freiburg muss sich wegen Betrugs, Veruntreuung und Geldwäscherei verantworten.

Der Mann arbeitete jahrelang als Versicherungsmakler und war dafür als Einzelunternehmen gemeldet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in dieser Funktion zahlreiche erfundene Finanzprodukte verkauft zu haben. Seine Kunden, viele davon Freunde oder langjährige Bekannte, täuschte er, indem er für die Dokumente das offizielle Briefpapier der Versicherungsgesellschaft verwendete, für die er arbeitete. So dürfte der Mann in den Jahren 2005 bis 2010 nahezu 860 000 Franken und 18 000 Euro ergaunert haben. Der Frage, ob er das Briefpapier absichtlich verwendet habe, um seine Kunden zu täuschen, wich der Angeschuldigte aus. «Ob das gewollt war? Ja, vielleicht teilweise schon», sagte er dem stellvertretenden Gerichtspräsidenten Michel Morel.

Wie die stellvertretende Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli in der Anklageschrift aufzeigt, ist der Mann ähnlich vorgegangen, um über einen Mittelsmann an weitere Gelder zu kommen. Durch kurzfristige Darlehen und andere Pseudo-Investitionen sackte der Angeklagte 445 000 Franken ein. Beispielsweise betrog er in dreister Weise ein Ehepaar, für das er bereits seit zehn Jahren als Treuhänder tätig war. Er überzeugte die Eheleute, für die selbstständig­erwerbende Frau eine Versicherungslösung in der dritten Säule abzuschliessen. Als das Ehepaar 2014 ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhielt, stellte es Nachforschungen an und fand heraus, dass die Prämien nie in die dritte Säule geflossen waren und der Vertrag deshalb längstens nichtig geworden war. Der Angeklagte behauptete zwar, die Gelder an die Vorsorgeeinrichtung weitergeleitet zu haben, er kann dies jedoch nicht beweisen.

Das gesamte Geld, das der mutmassliche Betrüger an sich gebracht hat, dürfte verloren sein. Der Angeklagte befand sich regelmässig in angespannter finanzieller Situation. Trotzdem lebte er auf grossem Fuss, mietete in einem Walliser Dorf für 3000 Franken monatlich ein Objekt und unterschrieb einen Leasingvertrag für 1000 Franken im Monat. «Warum nur haben Sie das getan?», fragten die Richter. «Das war ein Rechnungsfehler», meinte der Angeklagte, der heute von Sozialhilfe lebt.

Vom stellvertretenden Gerichtspräsident Michel Morel befragt, gab der Angeschuldigte die Taten im Allgemeinen zu. Er zeigte sich reuig und bekräftigte die Absicht, den Geschädigten ihr Geld zurückzahlen zu wollen. Gerichtspräsident Morel zeigte sich davon wenig beeindruckt. Die Verhandlung wird Ende Monat fortgesetzt.

bearbeitet von fg

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