Im Frühling 2017 musste der Haussegen zwischen den beiden bereits schief hängen: Das war der Zeitpunkt, an dem der 45-Jährige im Haus mindestens zwei Kameras versteckte, mit denen er seine Frau ausspionieren konnte. Kurz darauf trennten sie sich, im April 2018 verliess er das gemeinsame Heim definitiv. Spätestens ab diesem Moment nutzte er die Kameras. Er konnte ihr auf seinem Mobiltelefon direkt in die Stube schauen; und er nahm Videos auf. Im September entdeckte die Frau dies; sie zeigte ihren Ex-Mann an. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den Mann nun mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Die Bewährungsfrist läuft über zwei Jahre. Dazu kommen eine Busse von 600 Franken und Gerichtskosten von 465 Franken, die der Mann bezahlen muss.
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