Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Mann wegen zweier Rollen Tuch inhaftiert

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der vorbestrafte 40-jährige Angeklagte, Christo P. von Plaffeien, gestand während eines Verhörs, die Vorladung des Justizbeamten von Freiburg verweigert zu haben. Er wehrte sich jedoch vehement gegen die Anklage, zwei Rollen Tuch gestohlen und anschliessend weiterverkauft zu haben. Aufgrund der schlechten Beweislage sah das Gericht zwar vom Diebstahlsvorwurf ab, erklärte P. jedoch des illegitimen Besitzes dieser zwei Rollen Tuch und der Hehlerei für schuldig. Nebst einer Haftstrafe von vier Jahren wurde ihm eine «Kettenstrafe» von acht Jahren auferlegt.

Diese Strafe hatte gemäss damaligem «Peinlichem Gesetzbuch» zur Folge, dass der Verurteilte Tag und Nacht eine am Bein befestigte Kugel nachschleppen musste. P. wurden auch noch die Prozess- beziehungsweise Verfahrenskosten auferlegt. Ausserdem musste er dem Ankläger, Jacques B., eine Entschädigung für das gestohlene Diebesgut auszahlen.

Der Prozess mit seinen insgesamt neun Verhören dauerte ganze fünf Monate. Das Kantonstribunal Freiburg lud neben P. drei weitere Personen vor, die zum Tatvorgang befragt wurden. Bei der anschliessenden Urteilsverkündung wurde jedoch nur P. verurteilt und hinter Gitter gebracht.

Auf den ersten Blick erstaunen gewisse Einzelheiten den Leser aus dem 21. Jahrhundert: Warum investiert das Kantonsgericht so viel Zeit, Personal und Kosten in die Aufklärung dieses Verbrechens? Was machte den Diebstahl von zwei Rollen Tuch so bedeutsam, dass das Verbrechen mit einer achtjährigen Kettenhaft und mit einer anschliessenden Verwahrung geahndet wurde?

Harte Strafen waren üblich

 Verbrechen, die in einer bestimmten Epoche als besonders schwerwiegend galten, verloren in anderen ihre Brisanz. Der vorliegende Fall zeigt, dass Diebstahl am Anfang des 19. Jahrhunderts ein schwerwiegendes Vergehen war, gibt aber auch Aufschluss über den materiellen Wert einer Ressource: Tuch war ein wertvolles Gut, das sich nicht jeder leisten konnte.

Interessant ist auch, was eine Strafregelung über die Lebensgewohnheiten einerseits und die Möglichkeiten des Gerichts andererseits auszusagen vermag: So verhängte das Gericht bei Einbruchdiebstahl generell eine 18-jährige Kettenstrafe. Diese wurde um vier Jahre erhöht, wenn das Delikt in der Nacht begangen wurde, denn bei Dunkelheit waren die Bürger den Dieben besonders hilflos ausgeliefert. Bei Falschaussage musste ein Verurteilter mit 20 Jahren Kettenhaft rechnen; sie waren für das Gericht besonders folgenreich, weil es stärker von Geständnissen als von Indizien abhängig war.

Unter Anwendung heutiger Gesetze müsste P. für sein Vergehen lediglich mit einer Geldstrafe rechnen. Zur Zeit der Helvetik waren harte Sanktionierungen jedoch durchaus üblich. Die Strafe – eine achtjährige Kettenhaft mit anschliessender Verwahrung – mag aus heutiger Sicht als drakonisch erscheinen, gemessen an den damaligen Umständen war sie das nicht.

Fabio Fasel, Alessandra Zaccone und Juana Carolina Goop studieren Geschichte an der Universität Freiburg.

Serie

Straffälle zwischen Ancien Régime und Moderne

Basierend auf rund zweihundert Jahre alten Gerichtsakten haben Studierende der Universität Freiburg unter der Leitung von Andreas Behr und Nadja Sutter lokale Strafprozesse rekonstruiert und aufgearbeitet. Daraus sind acht Artikel entstanden, welche die Freiburger Strafpraxis zwischen 1798 und 1803 beleuchten. Die untersuchte Zeitspanne ist deshalb von Interesse, weil das Ancien Régime 1798 gestürzt wurde und ein demokratischer Einheitsstaat nach französischem Vorbild errichtet werden sollte, die sogenannte Helvetische Republik. Viele der angestrebten Neuerungen konnten nicht sofort eingeführt werden und so existierten alte und neue Strukturen eine Zeit lang nebeneinander. Dies galt auch für die Justiz, wie in den behandelten Fällen sichtbar wird.abe/nas

Meistgelesen

Mehr zum Thema