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Mantel gestohlen – Wie ist das versichert?

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ratgeber Versicherung

 Der Kellner nahm mir den Mantel am Eingang ab und verwahrte ihn in einem Schrank im Gang. Als wir das Restaurant verliessen, war der Mantel verschwunden. Haftet der Gastwirt für den Verlust? S.C.

  

Grundsätzlich haftet der Gastwirt nur dann für die Sachen, die der Gast mit ins Restaurant nimmt (Mäntel, Schirme, Jacken etc.), wenn er oder ein von ihm beauftragter Angestellter diese persönlich in Obhut nimmt und an einen besonderen Ort bringt, der für die Gäste nicht einsehbar ist. In Ihrem Fall hatten Sie den Mantel dem Kellner übergeben, der das Kleidungsstück daraufhin an einem für Dritte nicht zugänglichen Ort verwahrte. Der Wirt muss also den Schaden ersetzen, da er beziehungsweise sein Angestellter den Mantel in Obhut nahm und eine Nachlässigkeit den Diebstahl ermöglichte – beispielsweise durch Offenlassen des Schrankes oder wegen fehlender Überwachung der Garderobe.

Eine Haftungsablehnung, wie sie gelegentlich auf Schildern in Restaurants zu lesen ist («Jede Haftung für Garderobe wird abgelehnt»), ist in diesem Fall ohne Wirkung. Die meisten Haftpflichtversicherungen für Gastwirtschaftsbetriebe sehen denn auch eine besondere Versicherungsdeckung für solche Fälle vor. Hätten Sie den Mantel dem Kellner nicht zur Verwahrung übergeben, wäre die Überwachungspflicht des Wirtes weggefallen, und dementsprechend würde er nicht haften. Das gilt in der Regel auch für den Fall, wenn der Wirt oder sein Angestellter Ihnen beim Eingang Ihr Kleidungsstück rein gefälligkeitshalber abnimmt und dort aufhängt.

Vielfach ist aber die Abgrenzung zwischen Verwahren und blossem «Aufhängen» von Kleidungsstücken fliessend. Es ist also nicht immer klar, ob eine Pflicht zur Überwachung durch die Gastwirtschaft besteht. Daher empfiehlt es sich, Kleidungsstücke im Zweifelsfall mit an den Tisch zu nehmen oder die Taschen zu leeren. Insbesondere Schlüssel, Brieftaschen, Agenden oder Ausweise gehören nicht in Kleidungsstücke an der Garderobe. In Ihrem Fall können Sie den Diebstahl auch Ihrer Hausratversicherung melden, falls Sie eine Deckung für «einfachen Diebstahl auswärts» abgeschlossen haben.

 Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung. Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt zu unterschiedlichen Fragen Stellung. Verantwortlich hiefür istMichael Wiesner, Mitglied der Geschäftsleitung.Homepage:www.svv.ch/ratgeber

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