Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Marie Garnier prüft einen dritten Weg

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Gerade zurück auf Feld eins geht es nicht, doch die ablehnenden Antworten der grossen Parteien auf ihre Vorschläge geben der Vorsteherin der Direktion des Inneren, Marie Garnier, zu denken. Weder die Fusion zweier kleiner Wahlkreise noch die Einführung eines neuen Wahlsystems nach dem Vorbild des «doppelten Pukelsheims» hatten sich in der Vernehmlassung als mehrheitsfähig erwiesen. Um die vom Kantonsgericht geforderte Wahlrechtsreform voranzutreiben, legt sie die beiden bisherigen Vorschläge zur Seite und prüft eine weitere, eine dritte Variante.

 

 Wie würden Sie die Ergebnisse der Vernehmlassung zusammenfassen?

Es gibt grosso modo zwei Stellungnahmen. Die kleinen Parteien sind alle für den doppelten Pukelsheim und gegen die Wahlkreisfusion. Die grossen Parteien sind weder von der einen noch von der anderen Variante überzeugt und möchten einen dritten Weg. Und wenn der Pukelsheim sein muss, dann wollen sie ein hohes gesetzliches Quorum.

 

 Welche ersten Schlüsse haben Sie gezogen?

Wir versuchen, eine Lösung zu finden. Zwei grosse Parteien haben die Waadtländer Lösung vorgeschlagen und wir prüfen diese Variante. Wir haben dafür einem Freiburger Rechtsprofessor ein Gutachten in Auftrag gegeben, wir erwarten Resultate bis Ende Juni. Wir wollen vor allem wissen, ob ein allfälliger dritter Weg mit unserer Verfassung vereinbar ist. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass wir eine Mitte finden: Es soll weder eine grosse Zersplitterung mit vielen Kleinstparteien noch eine Konzentration ohne Kleinparteien geben.

 

 Was ist denn das Besondere am Waadtländer Modell?

Ausgehend vom System Pukelsheim sieht das waadtländische System die Verteilung der Sitze auf mehrere Unterwahlkreise eines Verbunds vor. Dieser könnte zum Beispiel aus den heutigen Wahlkreisen Vivisbach und Glane bestehen. Stellen Sie sich das also als eine Mischung der beiden Systeme vor. Sie sehen, so viele Möglichkeiten gibt es gar nicht. Es stellt sich die Frage, ob eine Lösung mit unserer Kantonsverfassung vereinbar ist. Diese sieht höchstens acht Wahlkreise vor, und die Aufteilung muss die Regionen des Kantons berücksichtigen.

 

 Sind Sie enttäuscht, dass sich die grossen Parteien über Ihre Vorschläge hinweggesetzt haben?

Wir haben jene Varianten vorgeschlagen, für die sich die meisten Kantone entschieden haben, wenn sie ihr Wahlsystem ändern mussten. Sie haben Wahlkreise fusioniert oder den Pukelsheim eingeführt. Es gibt aber andere Systeme wie eben jenes der Waadt oder von Basel-Stadt. Ich finde es wichtig, nicht ein völlig neues System zu erfinden. Das Wichtigste ist, das beste System zu finden.

 

 Denken Sie, dass dieser neue Ansatz die Freiburger Politik verändern wird?

Ich bin überzeugt, dass sich im Grossen und Ganzen nicht viel ändert. Es geht meistens um eine Abweichung von ein bis zwei Sitzen mehr oder weniger. Andere Parameter sind für den Wahlerfolg viel wichtiger: ob die Parteien gute Leute auf der Liste haben, wie sie sich untereinander absprechen, ob sie in allen Regionen eine Basis haben, wie sie werben und ob sie gute Politik machen.

Zur Geschichte

Unterwahlkreise statt Oberverteilung

Alles begann mit einer augenfälligen Differenz. Die Grünliberalen des Kantons Freiburg störten sich daran, dass sie bei den kantonalen Wahlen von 2011 zwar über vier Prozent der Stimmen, aber nur zwei Prozent der Sitze im Grossen Rat–nämlich zwei von total 110–erhielten. Sie beschwerten sich beim Kantonsgericht, und dieses gab ihnen recht. Das geltende Wahlgesetz benachteilige die kleinen Parteien, insbesondere in den kleinen Wahlkreisen Vivisbach und Glane. Daraufhin legte der Staatsrat zwei Lösungsansätze vor: die Fusion der beiden betroffenen Wahlbezirke oder ein neues Wahlsystem. Dieses–der Volksmund nennt ihn nach seinem Erfinder den «doppelten Pukelsheim»–sieht eine zweistufige Verteilung der Sitze entsprechend der Parteistärke vor (Ober- und Unterverteilung). Garnier gab die beiden Varianten in die Vernehmlassung. Den Vorschlag «Pukelsheim» ergänzte sie mit der Option einer gesetzlichen Hürde. SP und FDP lancierten im Gegenzug die Idee, das Waadtländer System zu adaptieren. Dieses sieht unterteilt drei Wahlkreise in Unterwahlkreise. Die Sitze werden der Parteistärke entsprechend innerhalb der Unterwahlkreise ausgeglichen, was die Chancen der kleinen Parteien erhöht.fca

Meistgelesen

Mehr zum Thema