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Martigny-Fans wehren sich gegen Urteil

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27 Namen figurieren auf der unüblich langen Liste der Angeklagten; sie sind zwischen 22 und 39 Jahren alt, alle stammen aus dem Wallis, und unter ihnen ist nur eine Frau. 19 von ihnen haben sich gestern vor dem Polizeirichter des Saanebezirks präsentiert.

Am 28. Januar 2017 ist es im Freiburger St. Leonhard zu einer Schlägerei zwischen Eishockeyfans gekommen: Ein Car mit Fans von Red Ice Martigny war auf dem Weg zu einem Auswärtsspiel in den Kanton Thurgau. Der Bus hielt vor der Freiburger Eishalle, damit weitere Marti­gny-Fans zusteigen konnten. Einige Walliser Fans, darunter acht Minderjährige, verliessen den Bus und trafen später auf rund 15 Gottéron-Fans, die das Training des Freiburger Clubs besucht hatten. Es kam zu einem Scharmützel zwischen den beiden Lagern, bei dem zwei Personen leicht verletzt wurden. Auch wurden Einrichtungen der Eishalle und der Strasse versprayt, und ein Feuerwerkskörper explodierte.

Rund vierzig Beamte der Freiburger Polizei intervenierten, um die Beteiligten der Schlägerei zu identifizieren und den Car zu durchsuchen. Sie beschlagnahmten Feuerwerkskörper, Betäubungsmittel und Fanmaterial.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft verurteilte daraufhin insgesamt 44 Walliser Eishockeyfans wegen öffentlicher Zusammenrottung, weil sie die Freiburger angegriffen hatten (siehe Kasten). 27 wehrten sich gegen den Entscheid – und standen deswegen gestern vor dem Polizeirichter Jean-Marc Sallin.

Sallin fragte alle Anwesenden, was sie am 28. Januar 2017 in Freiburg gemacht haben. Die meisten stiegen damals aus dem Bus, um vor der Eishalle St. Leonhard ein Foto zu schiessen; zahlreiche unter ihnen sind auf dem Bild vermummt, so dass sich nicht alle selber erkannten. Von den Befragten sagten alle, dass sie wieder zurück zum Bus gegangen seien, nachdem das Foto geschossen wurde. Niemand habe die Eishalle betreten.

Einige sind laut eigenen Aussagen auch von Anfang an beim Car geblieben. Ein 26-Jähriger sogar ganz bewusst: Er wurde bereits einmal wegen öffentlicher Zusammenrottung verurteilt. «Das war damals teuer genug, darum habe ich mit Kollegen beim Bus eine Zigarette geraucht und bin nicht zur Eishalle hinübergegangen.»

Die Einvernahmen liefen in einer lockeren Stimmung ab; immer wieder gab es Lacher, wenn sich jemand auf dem Foto nicht wiedererkannte – oder Richter Sallin einmal mehr eine Vorstrafe wegen Trunkenheit am Steuer zitierte.

Ende Januar gehts weiter

Acht Angeklagte sind gestern nicht erschienen; einer davon liess sich wegen eines Auslandaufenthalts dispensieren. Die anderen haben noch die Möglichkeit, am zweiten Prozesstag Ende Januar vor den Richter zu treten. Tun sie das nicht, verfällt ihre Einsprache, und der Strafbefehl tritt in Kraft.

Chronologie

17 Walliser haben Verurteilung akzeptiert

Im Herbst 2017 hat die Freiburger Staatsanwaltschaft insgesamt gegen 44 Walliser Strafbefehle erlassen. Die Männer, die zum Zeitpunkt des Vorfalls zwischen 19 und 36 Jahren alt waren, erhielten je nach Vorstrafenregister bedingte Geldstrafen von zehn Tagessätzen und einer Busse von 300 Franken oder unbedingte Geldstrafen von zehn Tagessätzen. Sie wurden wegen öffentlicher Zusammenrottung verurteilt. Laut Strafbefehl ist dieser Tatbestand bereits dann erfüllt, wenn sich jemand der Gruppe anschliesst; die Person muss keine Gewalt ausüben, um sich schuldig zu machen. 18 Personen haben diese Strafbefehle damals akzeptiert. Die acht Minderjährigen mussten sich vor dem Jugendgericht verantworten; dieses kommuniziert in der Regel keine Urteile. Freiburger wurden im Januar 2017 keine angezeigt. «Sie wurden von den Wallisern angegriffen», sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft im November 2017 den FN.

njb

 

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