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Maskenpflicht auf Sekundarstufe II

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Ab dem neuen Schuljahr gilt im Kanton Freiburg im nachobligatorischen Unterricht die Maskenpflicht. An den Gymnasien sowie der Fachmittelschule und der Handelsmittelschule müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus eine Mund- und Nasenbedeckung tragen. Das strikte Obligatorium gilt allerdings nur dann, wenn der Abstand von 1,5  Metern nicht eingehalten werden kann. «Aufgrund der Raumverhältnisse an unseren Schulen kommt dies aber faktisch einer generellen Maskenpflicht gleich», sagt Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen (CVP) auf Anfrage. Er bestätigt damit eine Meldung von Radio Freiburg.

Ein bisschen Spielraum

Details zur Umsetzung des erweiterten Schutzkonzepts werden nächste Woche kommuniziert. Laut Siggen wird den Schulrektorinnen und -rektoren ein gewisser Handlungsspielraum gewährt. «Wenn sich in einer bestimmten Situation nur wenige Personen in einem Raum aufhalten, kann von der Maskenpflicht abgesehen werden.»

Die Masken müssen die Schülerinnen und Schüler im Kanton Freiburg selber besorgen und bezahlen. «Die Masken sind gleich zu behandeln wie Schulmaterial, für welches Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II selber aufkommen müssen.» Siggen sieht keinen Grund, der Forderung von Lucius Hartmann nach einer Gratis-Abgabe nachzukommen. Der Präsident des Vereins Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer ist der Ansicht, dass die dafür anfallenden Kosten im Vergleich zu jenen, welche durch die Corona-Pandemie verursacht werden, überschaubar sind. Siggen betont dagegen, dass auch homologierte Stoffmasken erlaubt seien. Allerdings kann er sich vorstellen, dass zum Schulstart Masken gratis verteilt würden. Anders sieht es für die Lehrpersonen aus. Diese erhalten die Masken vom Staat umsonst.

Primar und OS nicht betroffen

Die Maskenpflicht basiert auf einem Beschluss der Westschweizer Bildungsdirektoren, den diese am letzten Freitag gefällt haben. Auch in mehreren anderen Kantonen wird zum Schulbeginn eine Maskenpflicht auf der Sekundarstufe II eingeführt. Nach wie vor keine Maskenpflicht gibt es in der obligatorischen Schule, also im Kindergarten sowie an den Primar- und Orientierungsschulen. Dort gelten weiterhin die bisherigen Hygiene- und Schutzmassnahmen.

«Kohärente Entscheidung»

Matthias Wider, der Rektor des Kollegiums St.  Michael, erfuhr erst gestern nach seinen Ferien von der Maskenpflicht. Grundsätzlich sei es nur kohärent, die Sekundarstufe II gleich zu behandeln wie die Hochschulen. Was die Frage nach der Gratis-Abgabe von Masken anbelangt, findet er, dass man unterschiedlicher Meinung sein könne. «Die meisten Schülerinnen und Schüler kommen mit den öffentlichen Transportmitteln zur Schule, wo bereits eine Maskenpflicht gilt. Insofern ist es vertretbar, die Masken nicht umsonst abzugeben. Ich denke aber, dass eine Verteilaktion zur Lancierung der neuen Massnahme bei Schulbeginn Sinn machen könnte.»

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