Lausanne Nikotinsucht kann laut Bundesgericht eine Krankheit sein. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss deshalb festlegen, unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist und wann die Kassen ein Medikament zur Raucher-Entwöhnung bezahlen müssen.
Der Pharmakonzern Pfizer hatte 2008 das Gesuch gestellt, das Rauchermedikament «Champix» für kassenpflichtig zu erklären. Das BAG lehnte dies ab und erhielt danach Unterstützung vom Bundesverwaltungsgericht. Die höchsten Richter in Lausanne haben nun aber Pfizer in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil teilweise Recht gegeben. Das BAG mochte diesen Entscheid nicht kommentieren. Pfizer zeigte sich erfreut.sda
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