In ihrem Postulat vom Juni fordern die Grossrätin Mirjam Ballmer (Grüne) und der Grossrat Ralph Alexander Schmid (GLP), dass die Produktion von Solarstrom auf Privathäusern stärker als bisher gefördert wird. Da die Vergütung für den Strom, der über dem Eigenbedarf liegt, für Private massiv unter dem Strompreis liege, bleibe unter dem Strich bei privaten Anlagen in den seltensten Fällen ein Ertrag. Denn es sei manchmal notwendig, trotz Solaranlage Strom aus dem öffentlichen Netz zu Marktpreisen zu beziehen. Gleichzeitig betrachte der Kanton den Ertrag für ins Netz eingespeisten Strom als Einkommen. Die Steuerverwaltung wende damit das Bruttoprinzip an. Andere Kantone würden aber das Nettoprinzip vorziehen, bei dem nur diejenigen Erträge aus der Einspeisung von Solarstrom besteuert werden, die beim Steuerpflichtigen unter dem Strich auch effektiv anfallen. Die Grossräte bitten den Staatsrat deshalb zu prüfen, ob Erträge nach dem Nettoprinzip versteuert werden können. Zudem verlangen die Grossräte die Prüfung weiterer Anpassungen, um Anreize für die Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien für Private und Unternehmen zu schaffen.
In seiner Antwort auf das Postulat hält der Staatsrat fest, dass «erneuerbare einheimische Energieressourcen aufgewertet werden müssen, um etwas zur Verlangsamung des Klimawandels zu tun». Der Staatsrat ist deshalb bereit, die verlangte Analyse durchzuführen, und beantragt die Annahme des Postulats.
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