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Mehr Betreuung für Kinder im Vorschulalter

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Der Staatsrat will die Betreuung von behinderten Kindern im Vorschulalter verbessern. Allerdings will er nicht ganz so weit gehen, wie es ein parlamentarischer Vorstoss vorsieht.

Laut einem Bericht von «Procap», der grössten Selbsthilfeorganisation von und für Menschen mit Behinderung in der Schweiz, gibt es im Kanton Freiburg Verbesserungspotenzial bei der Betreuung von Kleinkindern mit Behinderung. In einer Motion verlangen die Grossräte Elias Moussa (SP, Freiburg) und David Fattebert (Die Mitte, Le Châtelard) deshalb, dass der Kanton mehr Mittel zur Verfügung stellt. Diese sollen für die Aufnahme und die Betreuung von Kleinkindern mit besonderen Bedürfnissen in Kindertagesstätten, Spielgruppen oder Kindergärten zur Verfügung stehen. Dafür soll das Gesetz über die Sonderpädagogik und das Gesetz über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG) ergänzt werden.

Westschweiz grosszügiger als Freiburg

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass der erwähnte Bericht eine gute Übersicht über die familienergänzende Betreuung von Kleinkindern mit Behinderung in den Kantonen liefert: Ein Drittel der Kantone stellt ein ausreichendes Betreuungsangebot mit vollständiger Kostenübernahme bereit. Ein Drittel kennt Teillösungen und ein weiteres Drittel verzichtet auf ein systematisches Angebot. Die meisten Westschweizer Kantone sowie Bern verfügen über ein ausreichendes Angebot und übernehmen sämtliche Kosten – nicht aber der Kanton Freiburg, der Teillösungen kennt. Der Bericht verweist darauf, dass in elf Kantonen, die noch über keine Vollversorgung verfügen, Verbesserungsbemühungen diskutiert werden.

Staatsrat will die Motion aufteilen

Der Staatsrat schlägt vor, die Motion aufzuteilen. Der Motionsteil, der vorschlägt, die Ressourcen im Früherziehungsdienst (FED) aufzustocken, soll angenommen werden. Ebenfalls akzeptiert wird der Vorschlag, das FBG so zu ändern, dass der Kanton die Betreuung von bis vierjährigen Kindern in Einrichtungen mit einer erweiterten Öffnungszeit übernimmt. Im FBG soll zudem verankert werden, dass Kinder unterstützt werden, bei denen ein nachgewiesener Verdacht auf eine Beeinträchtigung besteht.

Abgelehnt werden soll hingegen der Teil der Motion, der die Betreuung von bis vierjährigen Kindern in Einrichtungen mit einer beschränkten Öffnungszeit vorsieht. Ebenso lehnt der Staatsrat es ab, Weiterbildungsmassnahmen für das Personal der Betreuungseinrichtungen einzuführen. Sollte der Grosse Rat die vorgeschlagene Aufteilung ablehnen, so schlägt der Staatsrat wie üblich vor, die Motion als Ganzes abzulehnen. 

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